Liebe Community,
nach den mir vorliegenden Infos wurde der "aufgrund von Corona" nachträglich eingeführte erhöhte Betrag für Alleinerziehende (2.100 € für das erste Kind, 240 € für das zweite Kind) von den Finanzämtern von Amts wegen in die ELSTAM aller Arbeitnehmer mit Steuerklasse II berücksichtigt. Dieser Freibetrag gilt für die Jahre 2020 und 2021.
Nun erhalte ich ELSTAM-Rückmeldungen, die ab 01/2021 berücksichtigt werden sollen:
a) Sofern ab 01/2021 bei bisheriger Steuerklasse II kein KFB mehr zu berücksichtigen ist, wird ab 01/2021 die Steuerklasse auf I geändert und der Freibetrag entfällt
b) Sofern ab 01/2021 weiterhin KFB zu berücksichtigen sind, wird auch bei/trotz (zwischenzeitlich eingetretender) Steuerklasse IV weiterhin der "Corona-Alleinerziehendenfreibetrag" in den ELSTAM aufgefüht.
Ich meine, dass dies nicht richtig sein kann; wurde die Prüfroutine innerhalb der Finanzverwaltung (KFB ja/nein) nicht auch auf die Steuerklasse II (ja/nein) bezogen?
Hat hier jemand schon gleiche / andere Erfahrungen oder kennt eine Antwort?
Vielen Dank vorab und einen schönen Tag!
Viele Grüße