Welche Adresse gebe ich bei Lohn und Gehalt Mandantendaten ein, wenn ich mehrere Niederlassungen habe (jede Niederlassung hat eine eigene Betriebsnummer) und die Lohnabrechnung zentral von der Verwaltung durchgeführt wird? Die Adresse der Niederlassung oder der Verwaltung (Definition Beschäftigungsbetrieb laut DATEV:
Ein Beschäftigungsbetrieb im lohnsteuerlichen Sinne ist der Betrieb oder Teil des Betriebs des Arbeitgebers, in dem der für die Durchführung des Lohnsteuerabzugs maßgebende Arbeitslohn ermittelt wird, also
wo die für den Lohnsteuerabzug maßgebenden Lohnteile zusammengestellt bzw.
bei maschineller Lohnabrechnung die für den Lohnsteuerabzug maßgebenden Eingabewerte festgestellt werden).
Hallo,
wenn Sie alle Betriebsstätten über eine Mandantennummer abrechnen, erfassen Sie die Adresse des Hauptbeschäftigungsbetriebs unter Mandantendaten | Adresse. Die einzelnen Beschäftigungsbetriebe haben Sie demnach unter Mandantendaten | Organisationseinheiten | Beschäftigungsbetriebe angelegt und geben hier in jedem einzelnen Beschäftigungsbetrieb in der Registerkarte „Adresse“ die für diese Betriebsstätte gültige Adresse ein.
Rechnen Sie die einzelnen Betriebsstätten mit jeweils einer eigenen Mandantennummer ab, dann haben Sie immer nur einen Hauptbeschäftigungsbetrieb und erfassen demnach die Adresse unter Mandantendaten | Adresse.
Informationen zu Ihrem Sachverhalt finden Sie u. a. in unserem Dokument 5303212 – Beschäftigungsbetrieb erfassen und bearbeiten (Beispiele für Lohn und Gehalt).
Guten Morgen,
wir rechnen die einzelnen Betriebsstätten mit jeweils einer eigenen Mandantennummer ab. Sie schreiben, dass wir dann nur einen Hauptbeschäftigungsbetrieb erfassen müssen. Was gilt hier als Hauptbeschäftigungsbetrieb - die Adresse der Niederlassung oder die Adresse, wo die Abrechnungen erstellt werden?
Hallo,
hier gilt die Adresse der Niederlassung, die dann im jeweiligen Mandanten auch als Hauptbeschäftigungsbetrieb gewichtet ist.