Guten Morgen
wir rechnen für einen großen Mandanten die Gehälter der Geschäftsleitung ab und der Mandant übernimmt seine übrigen Mitarbeiter direkt.
Ich rechne mit LuG, der Mandant mit einer eigenen Software.
Nun hat man in dem gestrigen Jahreswechselseminar mitgeteilt, dass das Absetzen von 2 Betragsnachweisen von zwei unterschiedlichen Systemen ab mit einer identischen Betriebsnummer von den Krankenkassen abgelehnt wird.
Ist mir neu, finde auch nichts in Lexinform.
Habt ihr davon schon gehört?
Liebe Grüße aus Berlin
Hallo,
in Lohn und Gehalt können Sie unter
Mandantendaten | Sozialversicherung | Allgemeine Daten
im Feld „Konsolidierung der Beitragsnachweise bei der Krankenkasse unter der laufenden Nummer (Lfd. Nr.)" eine laufende Nummer (1-999) hinterlegen.
Diese laufende Nummer fließt in den Beitragsnachweis ein und wird an die Krankenkassen übertragen. Wenn die Krankenkassen zwei oder mehr Beitragsnachweise mit unterschiedlichen laufenden Nummern, aber ansonsten gleichen Ordnungskriterien (u.a. Beitragskontonummer bzw. Betriebsnummer, Abrechnungsmonat) erhalten, werden diese Beitragsnachweise bei den Krankenkassen konsolidiert.
Eine Aufteilung auf unterschiedliche Programme ist möglich. Wichtig ist, dass auch in der Software des Mandanten eine Konsolidierung mit einer weiteren laufenden Nummer geschlüsselt wird. Stellen Sie sicher, dass Sie keine laufende Nummer doppelt verwenden.
Viele Grüße
Nina Schöneweis
Personalwirtschaft
DATEV eG