Hallo,
ein AG möchte dem Mitarbeiter eine Abstandszahlung in Höhe von 450,00 € Netto zahlen. Das ist für mich komplett neu.
Bis jetzt habe ich nur ein Gerichtsurteil darüber gefunden: "Das Finanzgericht stellte klar, dass es sich bei der Geldleistung um einen Ersatz für künftige, nach Arbeitsvertrag zu erwartende Einnahmen aus einer Arbeitsleistung handelt, auf die verzichtet wird, obwohl das Arbeitsverhältnis möglicherweise noch fortbesteht"
Meiner Meinung wäre dies also laufendes Entgelt steuer- und sozialversicherungspflichtig. Da der Arbeitnehmer am 26.04.2022 ausgeschieden ist, würde ich daher eine Nachberechnung für April machen mit LA 230 und diese Abstandszahlung nennen.
Oder spricht hierbei etwas dagegen?
In Unkenntnis von Lodas würde ich unter dem Begriff "Abfindung" recherchieren und auf Grundlage der schriftlichen Vereinbarung (Kündigung?) abrechnen.