abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Abrechnung ohne Steuernummer vom Arbeitgeber

5
letzte Antwort am 16.11.2021 10:40:20 von Hayen
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Hayen
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 6
5247 Mal angesehen

Hallo liebe Community, 

 

ich habe mit einem Mandanten ein Problem. Nach dem Zusammenschluss mit einer Holding, gibt es bei den Finanzämtern (für den Mandaten ist ein anderes zuständig, als für die Holding) nun Probleme mit der Steuernummer.

Die alte Steuernummer können wir nicht verwenden, die neue steht noch nicht fest. 

Das ganze wird sich sicherlich klären, aber es ist noch ungewiss, ob wir bis zum 23.09. (Meldeschluss für SV)  die Steuernummer mitgeteilt bekommen. Die Lohnsteueranmeldung hat ja noch länger Zeit und muss nicht am 23. ausgeführt werden. Das würde uns etwas Luft geben. 

 

Aus SAP-Zeiten kenne ich es, dass die Abrechnung auch erst einmal ohne Lohnsteueranmeldung gestartet werden kann. Geht sowas auch bei DATEV - wenn ja, wie?

kanzleiboennecke
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 2 von 6
5226 Mal angesehen

Hallo @Hayen,

 

meines Wissens geht das nur, wenn Datenübermittlung bzgl. der Steuer deaktivierst, wie in folgendem Hilfe-Dokument beschrieben  Lohnabrechnung oder Monatsabschluss ohne Arbeitgebersteuernummer durchführen 

 

Gerne bei technischen Fragen in Zukunft auch einmal in´s DATEV Hilfe-Center kucken 😉

0 Kudos
Hayen
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 6
5192 Mal angesehen

Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Die Lösung ist zwar für "Lohn und Gehalt", ich habe trotzdem mal geschaut, ob das so oder so ähnlich in Lodas funktionieren könnte .. macht es aber nicht. Im DATEV Hilfe Center habe ich leider auch keine Lösung gefunden, da hatte ich schon geschaut. 

0 Kudos
kanzleiboennecke
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 4 von 6
5173 Mal angesehen

Sorry @Hayen,

 

hatte eigentlich in der Suche LODAS mit angegeben, aber da ich nicht aus dem Programm heraus gesucht habe, kamen auch Lösungen für LuG mit - wir arbeiten in der Kanzlei mit LuG 😅

 

Habe auch auf die schnelle keinen Thread in der Community gefunden, der das Problem klärt...

 

Vielleicht kann @Uwe_Lutz als Experte i.S. Lohn weiterhelfen ! 

0 Kudos
Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 5 von 6
5151 Mal angesehen

Moin,

 

wenn Sie die Abrechnung ohne Steuernummer durchführen wird -logischerweise- die Lohnsteueranmeldung nicht übermittelt. In dem Fall wird eine Lohnsteueranmeldung auf dem (alten) Formular erstellt. Es werden entsprechende Hinweis-/Fehlermeldungen ausgegeben.

 

Wenn Sie dann später die Steuernummer haben, können Sie entweder eine Wiederholungsabrechnung für diesen Monat machen, um die Übermittlung nachträglich anzustoßen oder Sie erfassen die Daten der Lohnsteueranmeldung über ELSTER bzw. das DATEV-Programm DÜ-Formular Lohnsteueranmeldung". 

 

Wenn Sie allerdings ohne Steuernummer abrechnen, werden auch die ELStAM-Anmeldungen nicht übermittelt. Auch diese können dann erst nach Vorlage der Steuernummer nachträglich erfolgen.

 

Eine andere Alternative wäre noch, für die Krankenkassen das Schätzverfahren zu aktivieren. In dem Fall müssten aber die Beiträge manuell erfasst werden - und dies kann für eine einmalige Anwendung des Schätzverfahren recht aufwändig werden. Außerdem werden dann auch die Abrechnungen für die Mitarbeiter noch nicht erstellt - hier müssten dann entweder Abschläge gezahlt werden oder die Abrechnungen in zwei Abrechnungsgruppen aufgeteilt werden (wobei dann m.E. auch alle Mitarbeiter der ersten Gruppe zugeordnet werden können - und die zweite Gruppe ohne Arbeitnehmer abgerechnet wird).

 

Das soweit in Kürze dazu.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

Hayen
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 6 von 6
5129 Mal angesehen

Danke Herr Lutz. Dann läuft es wohl auf eine Wiederabrechnung aus. 

0 Kudos
5
letzte Antwort am 16.11.2021 10:40:20 von Hayen
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage