Hallo zusammen,
und zwar wollte ich bei unseren Mitarbeiter die ganz normalen Spesen abrechnen.
D.h. unter der Erfassungstabelle mit der Lohnart "8" / Bearbeitungsschlüssel 2. Jetzt habe ich die Fehlermeldung erhalten, dass ich dies so nicht mehr verwenden darf.
Ich solle jetzt die Spesen unter den Netto- Be und Abzügen erfassen mit der Netto-Lohnart 9979 oder 9977, diese Bezeichnung sind doch aber keine Spesen?
Wir muss ich hier weiter vorgehen, muss ich dies nun weiter in den Bewegungsdaten eintragen wenn ja mit welchem Bearbeitungsschlüssel, oder direkt im Mitarbeiter unter Netto Be- und Abzüge?
Ich hoffe mir kann jemand helfen, da die Lohnabrechnung an das Rechenzentrum geschickt werden muss.
Vielen Dank im Voraus.
Hallo,
schauen Sie mal hier:
und hier
Aktuelle Version von LODAS compact / classic / comfort
Viele grüße
T. Reich
Vielen Dank für Ihre Antwort, gilt dies auch für LODAS?
Weil unter Mandantendaten finde ich folgendes leider nicht....
-Mandantendaten | Anpassung Lohnarten
-Lohnart 9650 "Verpflegungszuschuss" im Übersichtsbaum auswählen
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bei folgenden Nettobe-/abzugslohnarten können Sie in Lohn und Gehalt einen abweichenden Faktor anlegen und abrechnen:
- 9610 Fahrtkosten
- 9620 Kilometergeld
- 9630 Doppelte Haushaltsführung
- 9650 Verpflegungszuschuss
- 9670 Verpflegungszusch.,k.LStB
- 9680 Übernacht.mehrauf.,k.LStB
Beispiel: Sie möchten die Lohnart 9650 "Verpflegungszuschuss" mit einem Tagesfaktor abrechnen.
Vorgehensweise:
Hallo Frau Konrad,
wenn Sie über den Link in den Community-Beitrag reinspringen und zum ersten Beitrag hochscrollen, werden Sie feststellen, dass das Thema zuerst für LODAS und im Laufe der Diskussion dann für Lohn und Gehalt besprochen wurde.
Zusätzlich gibt es aber auch dieses Info-DB-Dokument:
Fahrtkosten / Verpflegungsmehraufwand / Übernachtungskosten (Beispiele für LODAS)
Beste Grüße
Andreas Briefs