Hallo zusammen,
Wie kann ich eine zusätzliche (vom Arbeitgeber finanzierte) Krankenversicherung als Sachbezug mit Versteuerung nach § 37b abrechnen?
Stammlohnart 847 oder 849?
Hallo,
wie Sie einen Sachbezug nach dem § 37b EStG abrechnen können, haben wir im Dokument 1035160 Pauschal versteuerte Sachzuwendungen (§ 37b EStG) zusammengefasst.
Welche Lohnart hierbei verwendet werden darf, hängt von der Art der Verbeitragung ab. Bitte klären Sie dies mit der zuständigen Krankenkasse.
Hallo,
Muss man dann zusätzlich beim Finanzamt die Pauschalversteuerung beantragen oder geschieht das automatisch mit der Abrechnung in Lodas?
Hallo,
entschuldigen Sie bitte die verspätete Rückmeldung.
Eine Beantragung der Pauschalversteuerung findet nicht über die Lohnabrechnung statt.
Bitte setzen Sie sich hierzu mit dem zuständigen Finanzamt in Verbindung.
Vielen Dank.
Was ist der Unterschied zwischen den Lohnarten 843 und 872?
Hallo,
bei der Stammlohnart 843 Netto-Sachzuwendung handelt es sich um eine Netto-Lohnart. Durch das sogenannte Abtasten wird der Netto-Lohn auf den Brutto-Lohn hochgerechnet. Dieser hoch gerechnete Brutto-Lohn wird mit der Lohnart 843 mit 30 % pauschalversteuert und sozialversicherungspflichtig abgerechnet.
Durch den hinterlegten Netto-Abzug bei der Stammlohnart 843 kann der erfasste Betrag des Sachbezugs in voller Höhe im Netto-Bereich wieder abgezogen werden.
Bei der Stammlohnart 872 Besondere Pauschalierung / SV frei handelt es sich um eine Brutto-Lohnart. Für diese Lohnart kann ein abweichender pauschaler Lohnsteuer-Prozentsatz in den Mandantendaten unter Steuer | Pauschalsteuer erfasst werden. Sie können für einzelne Mitarbeiter abweichende pauschale Lohnsteuer-Prozentsätze auch unter Personaldaten | Steuer | Pauschalsteuer erfassen.
Für diese Lohnart stehen Ihnen drei Steuer- und SV-Schlüssel zur Verfügung:
- 80 pauschal versteuert, SV-rechtliche Behandlung als laufender Bezug
- 81 pauschal versteuert, SV-rechtliche Behandlung als einmalig gezahltes Entgelt
- 82 pauschal versteuert, keine SV-rechtliche Behandlung
Ok alles klar. Dann muss ich bei SV lfd. Aber dann die Lohnart 870 verwenden? Ist das richtig?
Weil ja die Lohnart 872 nicht verändert werden kann.
....und wenn der Arbeitgeber die SV übernimmt? Welche Lohnart ist dann hier anzuwenden?
Hallo,
es ist richtig, dass die Stammlohnart 872 nicht veränderbar ist. Alternativ dazu kann die Stammlohnart 870 verwendet werden.
Eine Empfehlung und rechtliche Beurteilung, mit welcher Lohnart abgerechnet werden soll, können wir hier nicht geben.
Wenn der Arbeitgeber die SV-Beiträge übernimmt, können die Stammlohnarten 843, 844 und 845 genutzt werden.
Bitte prüfen Sie hierzu unserem Hilfe-Dokument: Pauschal versteuerte Sachzuwendungen (§ 37b EStG) in LODAS erfassen unter Punkt 3.2. Hier erhalten Sie Informationen, wie Netto-Sachzuwendungen an Arbeitnehmer abgerechnet werden.