Hallo zusammen,
ein ausgeschiedener Mitarbeiter (zum 01.06.2019) soll nun noch Urlaub und Überstunden vergütet bekommen.
In der Probeabrechnung werden keine Sozialversicherungsbeiträge abgezogen, ist das korrekt so?
Der MA ist wegen Rente nach langer Krankheit ausgeschieden, verwendet habe ich die Stammlohnarten 223 Urlaubsabgeltung und 864 Urlaubsgeld (hier benannt mit Überstd. Vergütung).
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Ja, das ist korrekt. Da keine SV-Tage anfallen, ist hier auch kein Abzug vorzunehmen.