Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben in 06/2018 ein Gerichtverfahren gehabt und müssen nun nochmal einen Lohnabrechnung eines Mitarbeiters der zum 30.08.2016 ausgeschieden ist abrechnen. Das es sich hierbei ja grundsätzlich und laufende Bezüge und keine Abfindung an sich handelt, bin ich mir nun unsicher wir man hierbei vorgehen sollte.
Vielen lieben Dank im Voraus
Hallo,
soll die Zahlung mit den Steuer- und SV-rechtlichen Abzügen aus dem Meldejahr 2018 abgerechnet werden, können Sie für den Mitarbeiter einen neuen Beschäftigungszeitraum (z.B. Eintritt 01.10.2018, Austritt: 31.10.2018) für das aktuelle Jahr anlegen. Bitte beachten Sie hierbei, dass eine Anmeldung für ELSTAM mit dem korrekten Arbeitgebermerkmal (Haupt- oder Nebenarbeitgeber) notwendig ist.
Sollen die laufenden Bezüge mit den Steuer- und SV-rechtlichen Abzügen aus dem Meldejahr 2016 abgerechnet werden, ist dies nur noch über den manuellen Weg (sv.net und Elster) möglich.
Viele Grüße
Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG