Hallo in die Runde
ich benötige mal Euer Schwarm Wissen und Hilfe
Folgender Sachverhalt
Arbeitnehmer Eintritt 25.09.2017 und Austritt zum 15.02.2018 - es gab dann in 08/2018 ein richterliches Urteil das dieser Arbeitnehmer noch folgende Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber hat
09/2017 200,00 € auf Grund Mehrarbeit und 12,00 € Verpflegungsmehraufwand
10/2017 700,00 € auf Grund Mehrarbeit
11/2017 600,00 € auf Grund Mehrarbeit und 72,00 € Verpflegungsmehraufwand
12/2017 500,00 € auf Grund Mehrarbeit
01/2017 70,21 €
02/2017 800,00 € Entgeltfortzahlung und Urlaubsentgelt
Dieses Urteil wurde nun aber erst in 08/2019 an die Lohnabteilung übergeben.
Wenn das Urteil in 2018 übergeben worden wäre hätte man einfach eine Nachberechnung anstoßen können. ,
Nun aber überlege ich wie man das am besten in der Lohnabrechnung darstellen könnte.
Vielleicht habt Ihr ja auch einen ähnlichen Fall bereit gehabt und erfolgreich lösen können.
Vielen lieben Dank im Voraus
Hallo,
grundsätzlich wären Sie mit der Frage im Bereich Personalwirtschaft besser aufgehoben, da sicher fachlich gute LoBu's nicht immer auch KOB sind. Mit welchen Programm rechnen Sie ab? Lodas oder Lohn und Gehalt?
Sie werden in beiden Programmen das Problem haben, dass eine Nachberechnung nach 2017 nicht mehr möglich ist. Richtig werden Sie den Fall nur manuell abrechnen können. Mehrarbeit muss in dem Monat abgerechnet werden, in dem sie angefallen ist.
Viele Grüße
T. Reich