Hallo zusammen,
wir haben einen Minijobber mit Anspruch auf Urlaub. Ist es richtig, wenn ich in der Abrechnung die zwei Lohnarten benutze?
Die gearbeiteten Stunden mit LA 2200 und dazu die genommenen Urlaubsstunden mit der LA 1600 .
Ist dies so korrekt?
Gruß
Karin
Hallo,
Sie können grundsätzlich jede Lohnart auch für Minijobber verwenden.
Sie sollten nur wegen den Verbuchungen für die Fibu auf das Konto achten.
Viele Grüße
T. Reich
Vielen Dank! Werde dies nochmal überprüfen.
Gruß
Karin