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Abrechnung Korrektur

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letzte Antwort am 29.02.2016 14:10:39 von office24
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office24
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Hallo,

im LuG Lohnjournal Jahresauswertung Novmber habe ich einen GfB mit 20% PauschSt. entdeckt. Diesen habe ich dann zum Eintrittsdatum 10/2015 geändert. Der MA war nur im Oktober beschäftigt und abgerechnet. Auf den Lohnjournalen 10-12/2015 + 01/2016 konnte ich keine Korrektur finden. Jetzt habe im Februar nochmal eine Korrektur-Abrechnung für 10/2015 für diesen MA erstellt. Kann ich davon ausgehen, dass im Februar eine Korrektur stattfindet?

Warum wurde es nicht in der Lohnabrechnung Dezember ausgeführt?

Im Voraus besten Dank!

Gruß

Tanja Striegl

DATEV-Mitarbeiter
Sabine_Hauch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Striegl,

um eine Nachberechnung für einen ausgetretenen Mitarbeiter anzustoßen, muss der letzte abzurechnende Monat auf den aktuellen Abrechnungsmonat des Mandanten gesetzt werden.

Diesen hinterlegen Sie unter Stammdaten | Beschäftigung | Zeitraum | Feld: „Letzter abzurechnender Monat:".

Im diesem Feld hinterlegen Sie 02/2016.

Vermutlich haben Sie mit der Dezembererabrechnung diesen Eintrag nicht abgeändert, so dass keine Nachberechnung für 10/2015 angestoßen wurde.

Um mit dem Februar 2016 eine steuerliche Nachberechnung für das Vorjahr anzustoßen, ist es wichtig das Entstehungsprinzip zu schlüsseln.

Bitte beachten Sie hier die Vorgaben der „Dreiwochenfrist" .

Das Entstehungsprinzip hinterlegen Sie unter Stammdaten | Steuer | Besonderheiten im Feld „Abweichende steuerliche Behandlung:".

Viele Grüße

Sabine Hauch

Personalwirtschaft

DATEVeG

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office24
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Hallo Frau Hauch,

danke für Ihre spontane Antwort.

Wo kann ich nun die Korrektur sehen? Im Lohnjournal habe ich es nicht gefunden.

Viele Grüße

Tanja Striegl

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DATEV-Mitarbeiter
Sabine_Hauch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Striegel,

die Korrektur ist im Lohnkonto des entsprechenden Abrechnungsmonats im Bereich Brutto-Netto-Werte | Pauschalversteuerung ersichtlich.


Außerdem finden Sie die Korrektur im Lohnjournal für den entsprechenden Abrechnungsmonat, unter dem Hinweis auf eine Nachberechnung ins Vorjahr (NVJ).

Viele Grüße

Sabine Hauch
Personalwirtschaft
DATEV eG

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office24
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Hallo Frau Hauch,

Sie sind immer so schnell! Super! Danke!

Werde es gleich nachschauen.

Viele Grüße

Tanja Striegl

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letzte Antwort am 29.02.2016 14:10:39 von office24
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