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Abrechnung Jobbike im ersten Monat der Übernahme

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letzte Antwort am 16.08.2022 08:15:31 von Matthias_Platz
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sandra1
Beginner
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Hallo,

wir sind Neueinsteiger beim Jobrad abrechnen mit Gehaltsumwandlung in Lohn und Gehalt.

Bei uns ist es so, dass wir den geldwerten Vorteil ab dem Übernahmedatum berücksichtigen müssen und die Gehaltsumwandlung (Rechnung Leasing) erst im Folgemonat. Wurde mit unserem Finanzamt so abgestimmt.

 

Wenn wir das nun so in den Stammdaten erfassen, ist es so, dass auf der Gehaltsabrechnung "nur" der geldwerte Vorteil im ersten Monat d.h. im Übernahmemonat berücksichtigt wird und dieser ist dann in der Lohnsteuer und Sozialversicherung frei? Ist das so in Ordnung? Im nächsten Monat wird dann alles beide geldwerter Vorteil und Gehaltsumwandlung ganz normal abgerechnet.

 

Weshalb wird oder muss der Differenzbetrag zwischen geldwertem Vorteil und Berechnungsgrundlage für die Umsatzsteuer als Differenzbetrag in der Fibu ausgewiesen werden bzw. wird auf Buchungsbeleg ausgewiesen?

DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
1721 Mal angesehen

Hallo,

 


die Reduzierung der Bemessungsgrundlage für Fahrräder oder Pedelecs gilt nur für das Einkommensteuerrecht. Bei der Überlassung des Fahrrads oder Pedelecs liegt ein umsatzsteuerpflichtiger Leistungsaustausch vor. Die Umsatzsteuer errechnet sich aus dem ungeminderten Brutto-Listenpreis (1% des vollen Brutto-Listenpreises).


Wenn die monatliche Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers nach der 1%-Regelung höher als die Mindestbemessungsgrundlage (= 1% des vollen Brutto-Listenpreispreises) ist, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten zur Berechnung der Umsatzsteuer:


- Abschn. 15.23 Abs. 10 UStAE: Für die monatliche Entgeltumwandlung muss Umsatzsteuer gezahlt werden


- Vereinfachungsregel nach Abschn. 15.23 Abs. 11 UStAE: Bei Anwendung der Vereinfachungsregel kann von den lohnsteuerlichen Werten ausgegangen werden


Sie können unter den Mandantendaten | Organisationseinheiten | Firmenrad aus den beiden genannten Optionen wählen.


Die Auswahl gilt übergreifend für alle Fahrräder des Mandanten. Sie wird aber nur angewandt, wenn die Gehaltsumwandlung 1% des Brutto-Listenpreises übersteigt. In allen anderen Fällen wird automatisch die Mindestbemessungsgrundlage von 1% angewandt.


Diese und weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Dokument 1008795 - (Elektro-) Fahrrad: Buchungsvorschläge zur Differenz der Umsatzsteuer.


Weitere Informationen zum Thema Jobrad mit Gehaltsumwandlung können Sie nachfolgenden Dokumenten entnehmen:


Dokument 1007466 - Firmenrad beim Mitarbeiter abrechnen


- Dokument 1008102 - (Elektro-) Fahrrad mit einer Gehaltsumwandlung abrechnen - Beispiele für Lohn und Gehalt.

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 16.08.2022 08:15:31 von Matthias_Platz
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