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Abfindungszahlung Austritt 31.12.2019, Zahlung der Abfindung im Januar 2020

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letzte Antwort am 30.01.2020 09:24:49 von Vanessa_Mertel
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Zauberbuch
Beginner
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Guten Morgen, ich hoffe hier etwas Hilfe zu bekommen. Unserer Geschäftsführer hat mit einem Abwicklungsvertrag die Firma zum 31.12.2019 verlassen. Nun soll er eine Abfindung im Januar ausgezahlt bekommen.

Das Austrittsdatum habe ich im Dezember auf den 31.12.2019 gesetzt. Somit war er zum 31.12.2019 abgemeldet.

Die Abfindungszahlung habe ich im Januar in den Bewegungsdaten eingepflegt und habe bei "Einmalzahlung nach Austritt des AN ausgewählt". Doch bei der Lohnrechnung, fällt nun keine Steuer an, dass kann doch nicht sein? Sozialversicherungsfrei wäre ja richtig, aber Lohnsteuer müsste doch anfallen. Vielen Dank

 

DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


grundsätzlich wird die Abfindung auf der Brutto-/Netto-Abrechnung als steuerpflichtig ausgewiesen.


Da kein laufendes Entgelt für das Jahr 2020 gezahlt wird, kann das Programm keine automatische Hochrechnung für das aktuelle Jahr vornehmen, um die Steuer für die Abfindung zu errechnen.


Damit eine Berechnung im Hintergrund stattfinden kann, wird der kumulierte Restverdienst unter Personaldaten | Steuer | Einmalbezüge/Sonstige Angaben/Versorg., Registerkarte Einmalbezüge/Sonstige Angaben benötigt. 


Erfassen Sie hier im Feld "Monat/Jahr" den auf den Abrechnungsmonat folgenden Monat und den kumulierten Restverdienst, der voraussichtlich im Jahr 2020 verdient wird.


Diese und weitere Informationen finden Sie auch unter der Dokumentennummer 5303235 "Einmalbezug / sonstiger Bezug, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld (Beispiele für LODAS)".


Viele Grüße aus Nürnberg


Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 30.01.2020 09:24:49 von Vanessa_Mertel
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