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Abfindungen mit unterschiedlichen Abzügen

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letzte Antwort am 16.05.2023 11:33:04 von Gökhan_Aras
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Nals26
Beginner
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Hallo zusammen,

 

folgende Situation.

 

Zwei Angestellte treten zum 30.04.2023 aus der Firma mit Abfindung aus.

 

Angestellter A: Gesamtbrutto 199.400,-

                       Steuerbrutto   180.000,-

                       Lohnsteuer       55.700,-

 

Angestellter B: Gesamtbrutto 192.300,-

                       Steuerbrutto   173.800,-

                       Lohnsteuer       29.200,-

 

Wieso wird vom Angestellten A mehr Lohnsteuer

abgeführt?

 

Steuerklassen etc. sind gleich.

 

Vielen Dank.

 

 

 

                       

DATEV-Mitarbeiter
Gökhan_Aras
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
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Hallo,
auf der Mitarbeiterebene unter Auswertungen | Berechnungsschemata finden Sie für den jeweiligen Monat das Berechnungsschema "Steuerliche Behandlung". Mit diesem können Sie die Ermittlung des Jahresarbeitslohns und der daraus resultierenden Lohnsteuer nachvollziehen. Im Bereich "Vergleichsrechnung" ersehen Sie die Steuer, die bei Abrechnung als "Sonstiger Bezug" und bei Abrechnung nach der "Fünftelregelung" anfallan würde.

 

Verwenden Sie für die Abrechnung der Abfindung die Lohnart 4310 wählt Lohn und Gehalt automtaisch die günstigere Variante. Die Anwendung der Fünftelregelung führt nicht immer zu einer Steuervergünstigung gegenüber der Versteuerung als sonstiger Bezug.
Verwenden Sie die Lohnart 4330 wird die Abfindung als sonstiger Bezug besteuert.

 

Weitere Informationen finden Sie im Dokument - Abfindung wegen Entlassung aus dem Dienstverhältnis.

Beste Grüße Gökhan Aras
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 16.05.2023 11:33:04 von Gökhan_Aras
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