Hallo zusammen,
ich habe folgenden Sonderfall abzurechnen:
Der Vertrag eines neuen Mitarbeiters hat zum 01.12.2020 begonnen. Der Mitarbeiter war zu diesem Zeitpunkt allerdings krank und hat die Arbeit nicht aufnehmen können. Gewählte Fehlzeit ab 01.12.2020 "Krank bei Eintritt ohne Entgeltfortzahlung". Der Mitarbeiter ist immer noch arbeitsunfähig, beide Seiten haben sich nun auf die vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung geeinigt. Die Abfindung wurde netto vereinbart, alle Steuer-/SV-Abgaben trägt der Arbeitgeber.
Ich habe jetzt eine Probeabrechnung erstellt, allerdings wird hier keine Lohnsteuer abgezogen. Sozialabgaben fallen für die Abfindung soweit ich weiß ja nicht an.
Meine Frage: kann das stimmen, dass keine Lohnsteuer abgeführt werden muss (brutto = netto)?
Falls ja, wie kann ich das dem Mitarbeiter erklären? Besteht die Gefahr, dass er - sollte er in 2021 ein anderes Arbeitsverhältnis beginnen können - dann für die Abfindung Lohnsteuer nachzahlen muss im Rahmen der Lohnsteuererklärung?
Viele Grüße
M. Wolf
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo M. Wolf,
das ist richtig so. Allerdings hätte man nur die ersten 28 Tage mit dieser Fehlzeit abrechnen dürfen. Vom 29. Tag bis zum 42. Tag hätte der AG Gehalt zahlen müssen. Ab dem 43. Tag hätte er dann Krankengeld bekommen.
Da die Abfindung über die Jahrestabelle versteuert wird und bis jetzt ja noch nichts verdient wurde, fällt dann keine Steuer an.
Wenn der AN jetzt einen anderen Job annimmt, werden natürlich am Ende des Jahres beim Finanzamt alle steuerpflichtigen Bezüge zusammengerechnet. Aber da von Januar bis April nichts weiter angefallen ist, wird da wenig bis nichts rauskommen für die Abfindung.
Vielen Dank Sailor für die Erklärung bzgl. der Versteuerung, damit ist mir sehr geholfen.
Gruß,
M. Wolf