Guten Morgen,
ich habe folgendes Problem:
Ich versuche, den Lohnsteuerabzug aus einer Abfindungszahlung nachzuvollziehen.
Der AN hat im Januar 2023 die Abfindung erhalten. Austrittsdatum war der 31.01.2023.
Der AG rechnet die LSt mit der besonderen LSt-Tabelle, da der AN nicht RV-pflichtig ist.
Von diesem Verfahren habe ich noch nie gehört. Ist das jemandem bekannt?
In Lovor kann ich das Ganze überhaupt nicht nachvollziehen. Die Differenz von Lovor zur LSt-Bescheinigung des AG beträgt 6.000 €.
Vielen Dank für Hinweise oder Hilfen dazu.
Viele Grüße
Marion S.
Hallo Marion S1
1. die besondere LST-Tabelle greift immer bei nicht RV-Pflichtigen Personen (z. B. Beamte)
2, Ich nehme an, die Abfindung wurde nicht mit der 5tel-Regelung abgerechnet sondern als sonstiger Bezug.
3.Es steht nicht in den Ausführungen, ob Sie auf mehr oder weniger Lohnsteuer kommen. Bei der Berechnung der Lohnsteuer rechnet das Programm im laufenden Monat den kumulierten Restverdienst hinzu. Haben Sie diesen mit berücksichtigt?
Einfach mal prüfen.
Gruß