abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Abfindung nach dem Austritt

9
letzte Antwort am 28.01.2025 07:08:57 von Jacqueline_Schön
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Iren0603
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 10
466 Mal angesehen

Hallo liebe Community,

 

ich bin seit ein paar Monaten in der Lohnabrechnung tätig. Leider ist meine Ansprechpartnerin krank, und nun habe ich einen Fall, den ich bisher noch nicht hatte. Vielleicht könnt ihr mir helfen: Eine Mitarbeiterin wurde zum 30.11.2024 gekündigt. Sie hat den Arbeitgeber verklagt, und dieser ist nun verpflichtet, ihr einen bestimmten Betrag als Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes zu zahlen.

Wie erfasse ich das im Januar 2025? Handelt es sich um eine Nachberechnung oder wird eine Januar-Abrechnung erstellt? Bei der Probeabrechnung fallen keine Steuern auf den Betrag von 1.850 Euro an. Ist das korrekt?

 

Vielen lieben Dank im Voraus

Bonita66
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 10
442 Mal angesehen

Hallo Iren,

 

da gibts unter : Beschäftigung - Zeiträume- Feld : Einmalbezüge nach Austritt des Arbeitnehmers berechnen.

 

Viele Grüße

 

0 Kudos
Iren0603
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 10
436 Mal angesehen

Danke für Ihre Antwort. Über das Häckchen weiß ich Bescheid. Wäre es möglich jetzt mit Januar Abrechnung diese 1850 Euro Abfindung als Nachberechnung für 12/2024 berücksichtigen? 

Ich habe gelesen, dass dies im 1. Quartal aufgrund der Märzklausel möglich ist. Stimmt das?

0 Kudos
Bonita66
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 10
432 Mal angesehen

Ich würde im letzten Abrechnungszeitraum die Abfindung abrechnen.  Die Mitarbeiterin ist doch ausgeschieden und es liegen keine aktuellen Elstam-Daten und SV-Angaben vor. ?

 

Viele Grüße

0 Kudos
Iren0603
Beginner
Offline Online
Nachricht 5 von 10
423 Mal angesehen

Einmalbezug nach Austritt des Arbeitnehmers im Vorjahr berechnen.

 

Wenn der Einmalbezug im 1. Quartal des Jahrs ausbezahlt wird, muss der Einmalbezug dem Austrittsmonat des Vorjahrs zugeordnet werden, da in diesem Ausnahmefall programmtechnisch keine Verbeitragung im Vorjahr stattfinden kann (Märzklausel).

 

So steht es im Lodas Dokument.....

0 Kudos
Bonita66
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 6 von 10
417 Mal angesehen

OK . Und der Lohnsteuerabzug ist dann korrekt?

 

0 Kudos
Iren0603
Beginner
Offline Online
Nachricht 7 von 10
391 Mal angesehen

Ja, wie bei sonstigen Einmalbezügen. Ich weiß aber nicht, ob ich die Mitarbeiterin nochmal bei ELStAM anmelden und abmelden muss.“?

0 Kudos
Bonita66
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 8 von 10
380 Mal angesehen

Ich würde über die Nachberechnung in den Monat November 2024 wechseln und dort die Abfindung eingeben.

 

 

0 Kudos
Bonita66
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 9 von 10
345 Mal angesehen

die Abfindung unterliegt nicht der SV.

Hier nochmal ein Hilfe-Dokument bei Abfindungen: 5303149

Ab 2025 keine Fünftelregelung  mehr.

 

 

Viele Grüße

DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 10 von 10
274 Mal angesehen

Hallo,


rechtlich können wir Sie hierzu nicht beraten.


Wie Sie einen Einmalbezug nach Austritt in LODAS abrechnen, finden Sie in unserem Hilfe-Dokument: Einmalbezug / sonstiger Bezug, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld abrechnen - Beispiele für LODAS unter Punkt 2.3.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
9
letzte Antwort am 28.01.2025 07:08:57 von Jacqueline_Schön
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage