Hallo liebe Community,
ich bin seit ein paar Monaten in der Lohnabrechnung tätig. Leider ist meine Ansprechpartnerin krank, und nun habe ich einen Fall, den ich bisher noch nicht hatte. Vielleicht könnt ihr mir helfen: Eine Mitarbeiterin wurde zum 30.11.2024 gekündigt. Sie hat den Arbeitgeber verklagt, und dieser ist nun verpflichtet, ihr einen bestimmten Betrag als Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes zu zahlen.
Wie erfasse ich das im Januar 2025? Handelt es sich um eine Nachberechnung oder wird eine Januar-Abrechnung erstellt? Bei der Probeabrechnung fallen keine Steuern auf den Betrag von 1.850 Euro an. Ist das korrekt?
Vielen lieben Dank im Voraus
Hallo Iren,
da gibts unter : Beschäftigung - Zeiträume- Feld : Einmalbezüge nach Austritt des Arbeitnehmers berechnen.
Viele Grüße
Danke für Ihre Antwort. Über das Häckchen weiß ich Bescheid. Wäre es möglich jetzt mit Januar Abrechnung diese 1850 Euro Abfindung als Nachberechnung für 12/2024 berücksichtigen?
Ich habe gelesen, dass dies im 1. Quartal aufgrund der Märzklausel möglich ist. Stimmt das?
Ich würde im letzten Abrechnungszeitraum die Abfindung abrechnen. Die Mitarbeiterin ist doch ausgeschieden und es liegen keine aktuellen Elstam-Daten und SV-Angaben vor. ?
Viele Grüße
Einmalbezug nach Austritt des Arbeitnehmers im Vorjahr berechnen.
Wenn der Einmalbezug im 1. Quartal des Jahrs ausbezahlt wird, muss der Einmalbezug dem Austrittsmonat des Vorjahrs zugeordnet werden, da in diesem Ausnahmefall programmtechnisch keine Verbeitragung im Vorjahr stattfinden kann (Märzklausel).
So steht es im Lodas Dokument.....
OK . Und der Lohnsteuerabzug ist dann korrekt?
Ja, wie bei sonstigen Einmalbezügen. Ich weiß aber nicht, ob ich die Mitarbeiterin nochmal bei ELStAM anmelden und abmelden muss.“?
Ich würde über die Nachberechnung in den Monat November 2024 wechseln und dort die Abfindung eingeben.
die Abfindung unterliegt nicht der SV.
Hier nochmal ein Hilfe-Dokument bei Abfindungen: 5303149
Ab 2025 keine Fünftelregelung mehr.
Viele Grüße
Hallo,
rechtlich können wir Sie hierzu nicht beraten.
Wie Sie einen Einmalbezug nach Austritt in LODAS abrechnen, finden Sie in unserem Hilfe-Dokument: Einmalbezug / sonstiger Bezug, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld abrechnen - Beispiele für LODAS unter Punkt 2.3.