Hallo,
wir machen seit Juni 2020 die Lohnabrechnung selbst. Bis dahin wurde diese in einem anderen System (nicht Datev) extern durchgeführt.
Nun zum Problem: Wir hatten vom August bis Dezember 2017 Mitarbeiter, die auf Grund einer Fusion nur befristet tätig waren. Bei diesen Verträgen/Kündigungen wurde verhandelt, dass die (jetzt ehemaligen) Mitarbeiter jeweils im Januar eines darauffolgenden Jahres eine Abfindung in Höhe von 23' - 27' Euro bekommen. Das hat extern auch immer funktioniert.
Jetzt habe ich bei unserer Berechnung in Lodas das Problem, dass wenn ich die ehemaligen Mitarbeiter für den Januar diesen Jahres als befristet beschäftigt (01.01.-31.01.2021) angebe ("normal" Beschäftigte für einen Monat), keine Steuern abgezogen werden. Bei den Angaben zum Beschäftigten habe ich mich an die Angaben vom letzten Jahr gehalten (Lohnzettel vom Januar 2020). Als Lohnart habe ich die 208 gewählt. Auf den Lohnzetteln vom letzten Jahr standen aber Steuern drauf, daher bin ich sehr unsicher, ob das bei mir so in Ordnung ist. Ich weiß aber auch nicht, was ich an den Eingaben ändern sollte.
Dass die Lohnart 208 funktioniert, habe ich bei einem aktuellen Mitarbeiter ausprobiert - hier wurden Steuern abgezogen.
Muss ich irgendwo Häkchen setzen, Eingaben ändern oder ist meine Vorgehensweise komplett falsch und ich muss alles anders angehen??
Vielen Dank schon mal im Voraus!!
Herzliche Grüße
Jana Raab
Hallo Frau Raab,
wenn ich Sie richtig verstehe, haben Sie für die Abfindung einen neuen Beschäftigungszeitraum (01.01.2021 bis 31.01.2021) erfasst. Für die Abrechnung der Abfindung sind auch die Steuermerkmale erneut über das ELStAM-Verfahren abzufragen. Hierbei ist zu prüfen, ob ggf. das Kennzeichen für Nebenarbeitgeber zu hinterlegen ist.
Bei Anwendung der Stammlohnart 208 wird im Hintergrund die sogenannte Günstigerprüfung durchgeführt. Dabei wird geprüft, ob diese nach der Fünftelregelung oder als sonstiger Bezug besteuert wird.
In beiden Fällen findet eine Hochrechnung statt. Je nachdem, welche Steuerklasse der Arbeitnehmer hat, wird bereits ein Teil der Lohnsteuer über die Lohnabrechnung einbehalten. Es kann auch vorkommen, dass durch die Hochrechnung keine Lohnsteuer ermittelt wird. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Abfindung steuerfrei ist. Bei der Einkommensteuererklärung wird das entsprechend geprüft und verrechnet, sodass es ggf. zu einer Nachzahlung kommen kann.
@Verena_Heinlein schrieb:
In beiden Fällen findet eine Hochrechnung statt.
Bei einem Austritt findet lt. Dokument 5303235 (Abschnitt 5, letztes Beispiel mit Variante 2+3) keine automatische Hochrechnung statt. Der voraussichtliche Jahresverdienst muss -um eine korrekte Lohnsteuerberechnung zu erreichen- unter Personaldaten | Steuer | Einmalbezüge/Sonstige Angaben im Reiter "Einmalbezüge/Sonstige Angaben" manuell erfasst werden.
Viele Grüße
Uwe Lutz