Unser Mandant hat die BAV (Direktversicherung) und eine Pensionszusage für einen Arbeitnehmer nach einer Abfindungsvereinbarung gekündigt.
Der Arbeitnehmer ist weiter im Unternehmen beschäftigt, in absehbarer Zeit wird es keine Kündigung geben.
Die Versicherungen erstatten auf das Konto des AG, dieser wiederum leitet es an den AN weiter. Soweit ist alles klar.
Nun darf ich das Ganze noch in der Lohnabrechnung verarbeiten und zur Auszahlung an den Arbeitnehmer bringen.
Ich konnte die Steuer- und Sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Sachverhalte klären (für DV lohnsteuer- und sv-frei; Pensionszusage Fünftelregelung).
Was mir fehlt ist eine Lohnart für die Auszahlung der Direktversicherung an den Arbeitnehmer.
Die gängigen Standardlohnarten decken nur die Auszahlung von Versorgungsbezügen ab. Ich benötige jedoch eine Lohnart für die steuer- und sozialversicherungsfreie Abfindungszahlung. Hat hier jemand Erfahrung?
Vielen Dank
Hallo,
auch bei der Abfindung einer betrieblichen Altersvorsorge während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses handelt es sich um einen Versorgungsbezug, den Sie über eine zweite Personalnummer abrechnen.
In unserem Dokument 5303397 – Versorgungsbezüge abrechnen – Beispiele für Lohn und Gehalt erfahren Sie unter Punkt 2.3.3, wie Sie die Abfindung der bAV gemeinsam mit einem laufenden Entgelt abrechnen können.
Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Sachverhalt individuell. Bitte wenden Sie sich dazu über einen der anderen Servicekanäle an uns.