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AS bei PKK- Selbstzahler bei Krankmeldung ( LuG)

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letzte Antwort am 09.11.2022 14:14:40 von TN
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JelenaD
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Hallo zusammen,

 

ich benötige eure Hilfe..

 

Einen privat Versicherter-Selbstzahler meldet sich krank. Die Tage sollten gekürzt werden. Welches Ausfallschlüssen auszuwählen?

 

Danke im Vorab.

 

LG Jelena

JelenaD
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Nachricht 2 von 11
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Komisch.., wenn ich K6 angebe, meldet es mir, dass die Meldung zum Krankengeld kann nicht erstellt werden. Wenn ich aber KO angebe, wird mir gesagt, dass die private Krankenversicherung des MAs beinhaltet einen Anspruch auf Krankentagegeld ( was auch tatsächlich stimmt), sodass K6 angewendet werden soll..

Bei K6 wird auch AG-Ant. für PKK gemindert..

 

Des Weiteren werden private Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nicht von Arbeitgebenden akzeptiert, die an einer U1 Umlage teilnehmen..

 

Weiß ich nicht.. 😞

 

 

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TN
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Ist der pKV Versicherte denn über 6 Wochen krank?

Ansonsten wäre K die Lösung, denn lt. EntgFG besteht Anspruch auf LFZ für 6 Wochen, egal ob pKV oder gKV.

 

LuG erlaubt nur das, was auch gesetzlich vorgegeben ist.

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JelenaD
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ok, aber wie kriege ich den Erstattungsbetrag von der gesetzliche Krankenkasse zurück, wenn er da nicht versichert ist?

 

LG Jelena

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TN
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Nachricht 5 von 11
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Der Mandant ist umlagepflichtig? Oder nicht?

Beim AN muss ja eine gesetzliche Krankenkasse für die Umlagen hinterlegt sein. Die Erstattung läuft darüber.

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JelenaD
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Umlagepflichtig, gesetzliche KK ist auch hinterlegt, aber es gilt doch nur für RV und AV -Beiträge, oder? Ich verstehe nicht, wie kann man von eine gesetzliche KK einen Erstattungsbetrag verlanden, wenn da nichts eingezahlt wird, da er privat versichert ist..

 

 

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TN
Fachmann
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Der AG zahlt doch die u1, die U2 und die Insolv an eine gesetzliche Krankenkasse. Und diese erstattet dann auch. Die Umlageversicherung ist von der Krankenkasse des AN abgekoppelt, hat also zunächst nichts mit der Versicherung zu tun, in der der AN krankenversichert ist.

JelenaD
Beginner
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Aha, ok. Es heißt denn, dass  den Erstattungsbetrag wird von der gesetzliche KK erstatten, an welche die Umlage 1 und RV sowie AV-Beiträge abgeführt werden..

 

LG Jelena

 

 

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JelenaD
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Danke! 

 

LG Jelena

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TN
Fachmann
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Auch AV und RV haben nichts mit der Umlageversicherung zu tun. Die Umlageversicherung ist einfach ein separater Bereich. Das können sie z. B. daran erkennen, dass für die Umlagen beim AN eine abweichende Krankenkasse hinterlegt werden kann (funktioniert dann allerdings als Master). Und RV-technisch könnte ein AN z. B.  ja auch im Versorgungswerk versichert sein.

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TN
Fachmann
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Nachricht 11 von 11
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Gerne 🙂 Auch ich bedanke mich 🙂

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10
letzte Antwort am 09.11.2022 14:14:40 von TN
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