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AN kauft KfZ, bekommt vom AG 900 mtl. netto und Tankkarte für die lfd. Kosten; kann/darf das sein?

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letzte Antwort am 19.04.2021 11:58:03 von r24
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Fragemaus
Beginner
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Da kein Sachbezug, ist das Entgelt natürlich Brutto zu versteuern.  

Ist durch den Kauf die private Kfz-Nutzung abgedeckt, wie ist das mit dem notwendigen/gewillkürtem Betriebsvermögen, die Nutzung ist mit Sicherheit über 10%, wenn nicht sogar über 50 %.

 

r24
Einsteiger
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Zuwenig Sachverhalt. AN kauft KFZ für wen? Wer fährt damit? Also Beispiel

 

AN kauft sich ein Kfz. Er bekommt dafür 900 EUR vom AN = Bruttolohn. Kein BV, auch nicht gewillkürt.

 

AN kauft für Firma Kfz. Dann wäre zu prüfen, ob AN ein Darlehen gewährt und damit kein Lohn. Kfz im BV.

 

Wenn im 2. Fall AN Kfz selber nutzt, dann Kfz-Nutzung zu versteuern.

 

Es wäre echt hilfreich, bei Fragen den Sachverhalt genauer zu schildern.

Fragemaus
Beginner
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Erstmal vielen Dank für die Antwort, nun zum genaueren Sachverhalt:
Der AN kauft privat ein Auto; dafür bekommt er vom AG mtl 900 € netto vergütet (lt. schriftlicher Vereinbarung als Nachtrag zum Arbeitsvertrag); Er bekommt auch eine Tankkarte für die laufenden Tankkosten. 
Vorher hatte der AN einen Firmenwagen.

Von einem Darlehen des AN an den AG war bisher nicht die Rede.

Der AN nutzt das Fahrzeug selbst und natürlich auch privat, wenn ich Sie richtig verstehe müssten zu den 900 € netto auch noch die 1 % Regel bzw. Fahrten Wohnung/Arbeitsstätte dazu kommen. Bzw. der AN führt ein Fahrtenbuch, was ich noch nicht weiß.
Wenn ein Darlehen gewährt würde, dann wäre es eigentlich die günstigste Variante.

Der AN stellt sein eigenes Fahrzeug ja dem Unternehmen zur Verfügung und erhält dafür die 900 € netto als monatliche Abzahlung des Darlehens.

 

Vielen Dank nochmal für eine weitere Antwort

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r24
Einsteiger
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Tut mir leid, das gleitet in Steuerberatung ab und die ist nun mal kostenpflichtig. Wenden Sie sich an einen Steuerberater Ihrer Wahl, der wird Ihnen helfen.

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letzte Antwort am 19.04.2021 11:58:03 von r24
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