Hallo,
in 2019 und 2020 wurde ein Mitarbeiter als privat krankenversichert abgerechnet, obwohl dieser die KV-Grenze nicht überschritten hatte. Eine Befreiung von der gesetzlichen KV liegt nicht vor.
Kann die gesetzliche KV oder die Prüfung DRVB Beiträge für 2019 und 2020 nachfordern?
Hat jemand hierzu Wissen oder Erfahrung?
Vielen Dank an alle im voraus.
Meiner Meinung nach kann die DRV, aber die Frage ist, ob der AG mehr als 3 Monate vom AN zurückfordern kann - je nachdem wo der Hintergrund der Fehlschlüsselung liegt.
Vielleicht wäre aber auch eine Rückerstattung zumindest eines Teils der Beiträge zur PKV möglich - da bin ich leider überfragt.
Der Vorgang kann z.B. bei der nächsten SV-Prüfung auffällig werden, dann würde der Prüfer rückwirkend die GKV-Beiträge berechnen. Die geänderten Beiträge würden dem MA dann noch einmal berechnet werden.
Die Rückerstattung von der privaten KV kann man getrost ausschließen, die zahlen nicht einen Cent zurück. Der MA hat dann eine Doppelbelastung.
Vielen Dank für Ihre Antwort, dies hatte ich befürchtet.
Was meinen Sie?
Liegt das Verschulden, dass trotz fehlender Meldung "Freistellung von der gesetzlichen Krankenkasse" in der Lohnabrechnung weiterhin als privat krankenversichert abgerechnet wurde, ausschließlich in Lohnabteilung des Steuerbüros?
Meiner Meinung nach ja!
Neben der Einschätzung/ Hochrechnung bei Einstellung des MA ist die jährliche Jahresentgeltprüfung im Januar über die Auswertung 70 notwendig.
Sollten bei dieser Prüfung fehlende Unterlagen nachhaltig nicht eingereicht werden, müssen die Einstellungen in den Stammdaten ab dem neuen KJ geändert werden. Dies natürlich in Abstimmung mit dem AG.