Hallo zusammen,
eine Mitarbeiterin arbeitet zur Zeit noch auf Steuerkarte mit 50 Stunden pro Monat. Für ihren VL Vertrag erhält sie 6,82 € monatlich als anteiligen AG-Zuschuss.
Im Mai wechselt die MA in eine geringfügige Beschäftigung. Meine Frage lautet, muss ich den AG Zuschuss von den 538,- € abziehen um die Stunden zu ermitteln, die sie pro Monat arbeiten darf?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
ja