Hallo,
ich habe ein Problem mit einem AAG Antrag in Lohn und Gehalt. Der Mitarbeiter ist ein Gehaltsempfänger und wir haben als Teilmonatsberechnung die Formel Betrag*zu bezahlende Stunden/Sollarbeitsstunden hinterlegt.
Auf dem AAG Antrag berechnet er dieses auch korrekt. Allerdings weigert sich nun die Krankenkasse dieses so zu erstatten, da auf dem AAG Antrag unter Art der Ausfallzeit "Kalendertage" steht. Die Dame der KK meinte nun ich müsste das Kalendertage vom Antrag entfernen, ansonsten müsste sie die Berechnung nach Kalendertagen also durch 30 teilen vornehmen.
Meine Frage nun, wie kann ich diese Kalendertage vom AAG Antrag entfernen? Er rechnet nach Sollarbeitsstunden und gibt nach Kalendertagen an. Für mich wiederspricht sich das total und ich weiß leider nicht weiter.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Eigentlich ist die Umrechnungsformel Sache des AG. Und wenn dort Kalendertage eingestellt sind, dann muss die Krankenkasse eben auch mit 30 Tagen rechnen.
Ändern lässt sich das unseres Wissens nach nur, wenn Sie mit einer anderen Umrechnungsformel abrechnen, z. B. tatsächliche Tage.
wie schon oben geschrieben ist folgende Formel hinterlegt, die natürlich auch mit dem AG abgestimmt ist
Betrag*zu bezahlende Stunden/Sollarbeitsstunden
Trotzdem steht im AAG es soll nach Kalendertagen gerechnet werden. Die Berechnung von uns ist aber auch richtig im AAG berechnet worden mit den Sollstunden.
Wir haben auf dem AAG berechnet 5840/173,80*7,9 = 265,45€ davon haben wir dann die 70% Erstattung beantragt.
Die Krankenkasse rechnet aber nur 5840/30= 194,66€ und davon dann die 70% Erstattung.
Die Krankenkasse sagt, da in dem Antrag Kalendertage steht, erstatten sie nicht 70% von den 265,45€ sondern nur von den 194,66€.
Meine Frage ist nun wie bekomme ich auf dem Antrag diese Kalendertage raus, damit die Krankenkasse richtig erstattet?
Hallo,
mit der Standardentlohnung Gehalt werden AAG-Anträge unabhängig von der gewählten Umrechnungsformel für den Ausfall von vollen Tagen mit dem Ausweis von "Art der Ausfallzeit: Kalendertage" erstellt." Dies kann über das Programm Lohn und Gehalt nicht entfernt werden.
"Art der Ausfallzeit: Arbeitsstunden" wird nur ausgewiesen, wenn mit der Standardentlohnung Stundenlohn abgerechnet wird. Dann wird jedoch auch "Art des Entgelts: Stundenlohn" ausgewiesen.
Bitte versuchen Sie den Sachverhalt erneut mit der Krankenkasse zu klären, wenn die gewählte Formel zur Teilmonatsberechnung weiterhin genutzt werden soll.
Hallo,
Du kannst den abrechnungparameter auch beim Mitarbeiter ändern. (bei Arbeitszeit)
Das finde ich komfortabel wenn man einen gemischten Mandanten hat.
Liebe Grüße
Sabine