Hallo,
ein Vertriebsmitarbeiter fliegt für 3 Tage in ein EU-Land. Wenn er jetzt in 3 verschiedenen Orten ist und jeweils in einem Hotel übernachtet, muss ich 3 Anträge erstellen?
Was ist in diesem Fall mit der Beschäftigungsstelle? Muss ich da die Adressen der Kundengespräche eingeben? Oder reicht das "Kreuz" bei "keine festen Beschäftigungsstellen" während der Entsendung?
Danke
Gruß
Sven
Hallo Sven,
bitte wenden Sie sich an die zuständige Krankenkasse des Mitarbeiters, um sich diese Informationen einzuholen.
Vielleicht hat auch ein Mitglied der Community Erfahrungen bezüglich dieses Sachverhaltes, die Ihnen weiterhelfen können.
Viele Grüße
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG