Eine vorliegende A1 Entsendebescheinigung aus der Schweiz entbindet einen MA von der deutschen Sozialversicherungspflicht.
Laut Vereinbarung nach Art. 21 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 987/09 zwischen AN und AG (aus Freizügigkeitsabkommen Schweiz und EU) muss der AG dem AN den gemäß Schweizer Recht geschuldeten Arbeitgeberbeitrag zusätzlich zum Lohn überweisen.
Wie kann man das im LODAS praktisch umsetzten ? Wird der MA einfach wie ein privat versicherter mit AG Zuschuss behandelt?
Hallo,
rechtlich können wir nicht beraten. Klären Sie bitte die rechtliche Seite mit der Krankenkasse ab.