Guten Tag.
Wir haben zum 01.08. einen neuen Mitarbeiter eingestellt (war zuvor arbeitslos).
Bereits für Mitte August würde er eine A1-Bescheinigung benötigen. In der Eingabemaske wird abgefragt, ob
für die entsandte Person unmittelbar vor Beginn der Entsendung für mindestens einen Monat die deutschen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit galten.
Ich bin mir unsicher, ob ich das für eine zuvor arbeitslose Person bestätigen darf oder nicht, da er einen Monat vor der Entsendung ja nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt war.
Kann mir dazu jemand helfen?
Viele Grüße
M. Wolf
Gelöst! Gehe zu Lösung.
aber die deutschen Rechtsvorschriften in der SV gelten doch auch bei Arbeitslosen. Da zahlt das Arbeitsamt ein.
Das war auch mein Gedanke, aber sicher war ich mir nicht. Daher habe ich sicherheitshalber nochmal nachgefragt.
Dann müsste es mit der A1-Bescheinigung ja funktionieren.
Danke für die schnelle Antwort und noch einen schönen Tag!
Hallo,
aber denken Sie daran, erst die Anmeldung der Sozialversicherung zu senden. Es gibt Probleme, wenn die Krankenkasse den Mitarbeiter nicht in ihren Daten findet, weil dann die maschinelle Verarbeitung abgeleht wird.
Also, erst anmelden - dann 1-2 Tage warten - dann die A1 beantragen!