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A1-Bescheinigung Antragszeitraum

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letzte Antwort am 01.03.2022 13:11:09 von Kristin_Frohmeyer
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CR1981
Beginner
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Hallo, ich bin gerade etwas ratlos. Ich beantrage gerade zum ersten Mal eine A1-Bescheinigung (Ausnahmevereinbarung). Der Arbeitnehmer wird voraussichtlich vom 01.06.2022 bis 31.05.2026 in den Niederlanden tätig sein, das sind also 4 Jahre. Vorher war die Person noch nie im Ausland tätig, es gab also bisher keinerlei A1-Anträge und Bescheinigungen. Nun erhalte ich jedoch ständig folgenden Hinweis auf dem Protokoll:

 

Die Gesamtdauer der Beschäftigung der Person im Mitgliedstaat beträgt unter Berücksichtigung des aktuellen Antragszeitraums mehr als 5 Jahre. Bitte setzen Sie den Haken "Die Gesamtdauer der Beschäftigung dauert mehr als 5 Jahre" und geben Sie eine Begründung der Beschäftigungsdauer ein.

 

Es gibt aber hier nichts abzuhaken und zu begründen, da das einfach nicht stimmt. Ich habe alle Daten mehrfach geprüft, ich finde keinen Fehler. Ich habe auch keine Ahnung, ob der Antrag rausgegangen ist oder jetzt irgendwo hängt, da bisher auch noch keine Annahmequittung gekommen ist. 

 

Hatte das Problem schon einmal jemand und wie konnte das gelöst werden? Vielen Dank!

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


vermutlich haben Sie, unter Personaldaten | Sozialversicherung | A1-Bescheinigung im Register Angaben zur Beschäftigung im Ausland, in der Tabelle den Beginn und Ende des aktuellen Auslandsaufenthalts erfasst.
Löschen Sie diese Eingabe und beantragen Sie die A1 Bescheinigung erneut.

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 01.03.2022 13:11:09 von Kristin_Frohmeyer
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