Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt:
Wir im Unternehmen überweisen die Kitabeiträge von hier aus an die Städte, damit wir auch sicher gehen können, dass das Geld an die richtige Stelle geht.
Wir hatten vor einigen Monaten eine Prüfung, und sollten die Zuschüsse richtigerweise natürlich auch auf die Steuerbescheinigung ausweisen lassen.
Haben wir dann auch so gemacht, mit der Lohnart 3320 AG-Zuschuss Kindergartenbetreuung und haben den Betrag als Vorschuss bei der Lohnabrechnung wieder einbehalten, weil sonst würde der Mitarbeiter den Zuschuss ja doppelt bekommen.
Bei der Klärung der FIBU Konten ist jetzt aufgefallen, dass diese Vorschüsse natürlich nicht ausgeglichen werden können.
Wir haben schonmal nach einer Lohnart gesucht, die nur eine "Ausweislohnart" ist, aber nichts passendes gefunden.
Wir sind uns nicht sicher, wie wir das lösen sollen, aber vllt. hat hier ja jemand die Lösung.
Vielen Dank im Voraus.
Hallo,
der Weg war richtig, aber ihr müsst selbst intern klären, wie es gebucht werde soll:
1. Die Überweisung an die Stadt landet vermutlich in der Fibu als Aufwand.
2. Die LA 3320 ist an sich auch wieder ein Aufwand, somit hätte man doppelte Kosten, was falsch wäre.
3. Der Abzug ist dann entsprechend entweder wie es bei Sachbezügen ist, entweder als Erlös zu buchen oder
man bucht es gegen einen der Aufwände und dann geht es ja auch wieder auf.
MfG nh
Danke, das war genau der Gedanke der uns fehlte 🙂