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13. GEHALT

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letzte Antwort am 23.12.2019 11:08:11 von Nina_Schöneweis
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081218
Einsteiger
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Hallo,

 

wo können wir das 13. Gehalt eines Mitarbeiters erfassen? Der Mitarbeiter tritt unterjährig ein. Wird es dann anteilsmäßig richtig im November berechnet und für das Folgejahr dann alle 12 Monate?

 

Vielen Dank 

DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
194 Mal angesehen

Hallo,


Sie können das 13. Gehalt grundsätzlich in den Mitarbeiterstammdaten unter Stammdaten | Entlohnung | Bezüge/Abzüge und/oder unter Bewegungsdaten | Monatserfassung hinterlegen.


In den Bezügen/Abzügen ist eine monatsbezogene Kürzung möglich. Der Einmalbezug kann jedoch nicht anteilig für den unterjährigen Eintritt berechnet werden.


Ich empfehle Ihnen die Lohnart für das Eintrittsjahr 2019 mit dem manuell ermittelten Wert in der Monatserfassung zu hinterlegen.

 

Erfassen Sie für die Abrechnung ab dem Folgejahr in den Bezügen/Abzügen einen neuen Be-/Abzug mit dem jährlichen Abrechnungsintervall gültig ab 11/2020.

 

Weihnachtliche Grüße 

 

Nina Schöneweis 

Personalwirtschaft

DATEV eG

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 23.12.2019 11:08:11 von Nina_Schöneweis
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