Guten Morgen Community!
Es gibt unterschiedliche Meinungen wie lange die 102-Tage Regelung bei der kurzfristigen Beschäftigung gilt. Reicht es , wenn die Beschäftigungszeit vor dem 31.10.21 beginnt oder gilt Sie nur bis 31.10.2021 ?
Ich verstehe Sie so, dass sie nur bis 31.10.21 gilt, auch wenn der Vertrag darüber hinaus läuft. Sind nach dem 31.10. die 70 Tage überschritten, ist eine kurzfristige Beschäftigung nicht mehr möglich.
Wie seht Ihr das?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Moin,
dies ist in der gemeinsamen Verlautbarung der Spitzenverbände der Sozialversicherung in Abschnitt 2.5.3 beschrieben:
2.5.3 Beschäftigung über den 31. Oktober 2021 hinaus
Eine Beschäftigung, die bis zum 31. Oktober 2021 beginnt und darüber hinaus andauert, ist ab Beschäftigungsbeginn kurzfristig, wenn sie auf längstens vier Monate oder 102 Arbeitstage befristet ist und bei einem monatlichen Arbeitsentgelt über 450 Euro nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Vorbeschäftigungszeiten sind zu berücksichtigen (vgl. 2.3.2). Zum 1. November 2021 tritt kraft Gesetzes eine Änderung in den Verhältnissen ein, so dass ab diesem Zeitpunkt wieder die kürzere Zeitdauer zu berücksichtigen ist. Ab 1. November 2021 liegt eine kurzfristige Beschäftigung nur noch dann vor, wenn die Beschäftigung unter Berücksichtigung von Vorbeschäftigungszeiten seit ihrem Beginn im Jahr 2021 auf längstens drei Monate bzw. 70 Arbeitstage befristet ist und bei einem monatlichen Arbeitsentgelt über 450 Euro nicht berufsmäßig ausgeübt wird (vgl. Beispiel 58).
Also: bis 31.10.2021 kurzfristig - ab 01.11.2021 nur noch kurzfristig, wenn die 70 Tage nicht überschritten werden.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Moin,
danke für die Hilfe. Das ist Wasser auf meine Mühle 😀