Hallo Zusammen,
wir haben einen Mitarbeiter der 100% in Kurzarbeit ist. Er hat ein Dienstfahrrad.
Wie wird das Dienstfahrrad nun abgerechnet, da hier eine Bargeldumwandlung stattfindet doch bei KuG keine Bargeldumwandlung eigentlich abgerechnet werden kann.
Lasse ich den Betrag drin stehen, dann habe ich eine negatives Steuerbrutto. Oder nehme ich den Betrag raus und rechne die Bargeldumwandlung erst dann ab, wenn er wieder arbeiten kommt?
Hat da jemand Erfahrung mitgemacht? Wir benutzen Lohn und Geld.
Danke und viele Grüße
Hallo,
eine rechtliche Auskunft können wir Ihnen für Ihren Sachverhalt nicht geben, da dieser im Einzelfall unterschiedlich gehandhabt werden kann.
Wenn der Mitarbeiter zu 100% in Kurzarbeit ist und daher während dieser Zeit die Bargeldumwandlung des Dienstfahrrads nicht abgerechnet werden soll, kann diese ausgesetzt werden.
Erfassen Sie hierfür beim Mitarbeiter in Lohn und Gehalt unter Stammdaten | Besonderheiten | Firmenrad für die Gehaltsumwandlung ein neues Gültig-ab Datum mit dem Monat Beginn der Kurzarbeit und 0,00 €.
Sobald die Gehaltsumwandlung wieder vorgenommen werden soll, erfassen Sie eine neue Historie mit dem entsprechenden Betrag.
Hat vielleicht noch jemand aus der Community Erfahrungen aus der Praxis zu diesem Sachverhalt?
Viele Grüße aus Nürnberg
Darlene Pfahler
Personalwirtschaft
DATEV eG