Hallo zusammen,
ich habe ein Problem mit bei der Beurteilung ob die 10 Prozent der Beschäftigten bei Arbeitsentgeltausfall bezogen auf alle Mitarbeiter auf- oder abgerundet werden.
Bsp: Ich habe 21 Mitarbeiter..10% wären 2,1... ich habe 2 Mitarbeiter die zu 70% in KUG sind.
Darf ich nun einen Antrag stellen oder müssten 3 Mitarbeiter zu mehr als 10% in KUG sein?
Mfg
Moinsen,
da die 10%-Grenze als Mindestwert zu verstehen ist, müssen bei insgesamt 21 Mitarbeitern mindestens drei Mitarbeiter die weiteren Bedingungen erfüllen. Da Teilzeitkräfte ebenfalls als volle Mitarbeiter zählen, braucht nichts gerundet werden.
Weiterhin viel Erfolg
Das ist natürlich ein Problem. Hast du eine zitierfähige Quelle aus der man das heraus lesen kann?
Service Hotline 4x angerufen und der eine sagte es muss nicht aufgerundet werden (2 wäre ok) und der andere wieder nicht.
Moinsen,
die Formulierung bezüglich der "10%" steht in jeder Broschüre der Arbeitsagentur.
Allein sinngemäß betrachtet macht eine Abrundung keinen Sinn, weil die AA dann auch für noch mehr Arbeitnehmer zahlen müsste (wer soll das bezahlen, wer hat soviel Geld ...)
Die Aussagen der Service-Hotline sollte man nur ernst nehmen, wenn es sich um die Hotline der AA handelt.
Vor Corona musste man ein "Beratungsgespräch" mit dem zuständigen KUG-Sachbearbeiter führen, was idR. darauf hinauslief, dass er zurückruft, einen Fragebogen mit den wichtigsten Punkten bezgl. KUG übersendet, den man als Nachweis der Kenntnisnahme unterschreibt und zurückschickt. Dort wurde dann auch die Mitarbeiterzahl abgefragt.
Weiterhin viel Erfolg
Ich denke es ist irgendwo selbstverständlich, dass 2/21 mit ~9,5% eben keine 10% sind.