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1 Unternehmer - 2 Betriebe - "einheitliches Beschäftigungsverhältnis" - Umsetzung in LuG?

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letzte Antwort am 27.04.2023 10:11:26 von Nina_Schöneweis
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Muensterland1980
Beginner
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Hallo zusammen,

 

ein Einzelunternehmer betreibt schon länger ein Eiscafe.

Nun hat er ein zweites Gewerbe angemeldet: eine Pizzeria.

Für diese Pizzeria hat er eine zweite Betriebsnummer erhalten.

 

Eine Beschäftigte soll in beiden Betrieben angestellt werden.
Ursprünglich war der Gedanke: In Betrieb A SV-pflichtig, in Betrieb B geringfügig beschäftigt.
Dies geht wohl nicht, weil es in beiden Beschäftigungsverhältnissen derselbe Arbeitgeber ist (nämlich der Einzelunternehmer - wenn auch mit unterschiedlichen Betrieben) - Stichwort "einheitliches Beschäftigungsverhältnis".

 

Wie kann ich nun die Beschäftigte in Lohn und Gehalt abbilden?
Für Gewerbe A haben wir eine Mandantennummer mit Leistung Lohn genau wie für Gewerbe B.
Ich bekomme ja Elstam nur für ein Beschäftigungsverhältnis und müsste das zweite mit StKl 6 abrechnen?

 

Ich freue mich auf jede Antwort.

 

Beste Grüße aus dem Münsterland!

DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 2
247 Mal angesehen

Hallo,


wenn die zweite Beschäftigung sozialversicherungspflichtig nach Steuerklasse abgerechnet werden soll, muss eine ELStAM Anmeldung mit der Kennzeichnung Nebenarbeitgeber erfolgen. Demnach ist die Steuerklasse 6 abzurechnen.


Bitte beachten Sie, dass wir Sie nicht darüber beraten können, wie die beiden Beschäftigungen steuer- und sv-rechtlich abzurechnen sind.

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 27.04.2023 10:11:26 von Nina_Schöneweis
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