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Überstunden

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letzte Antwort am 16.06.2022 21:38:37 von tt81
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AnnePa1
Einsteiger
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Guten Tag,

 

ich möchte nun gerne Überstunden mit der Lohnart 877 abrechnen. 

Es handelt sich um angesammelte Überstunden von diesem Jahr.

Wenn nun im September nochmal Überstunden ausbezahlt werden sollen, dann müsst ich diese als laufender Bezug richtig?

 

Danke und LG

TN
Fachmann
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Nachricht 2 von 5
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Bei uns werden Überstunden, die im laufenden Jahr entstanden sind, im jeweiligen Zuordnungsmonat erfasst.

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tt81
Einsteiger
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angesammelte Überstunden, die über mehrere Monate und nicht im laufenden Monat entstanden sind, dürfen nicht als laufender Bezug angerechnet werden.

 

Sofern keine Zuordnung zu den einzelnen Monaten erfolgt, sind die Überstunden aus sozialversicherungspflichtigen Gründen als sonstiger Bezug abzurechnen.

 

Bei geschicktem Ansammeln und Abrechnung der Überstunden als laufender Bezug werden ansonsten ggf. bei Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenzen Sozialversicherungsbeiträge eingespart bzw. hinterzogen.

 

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TN
Fachmann
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Nachricht 4 von 5
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Wenn ich mich richtig erinnere, gilt der sonstige Bezug nur dann, wenn die Überstunden bis 31.03. eines Jahres abgerechnet werden.

 

Und wg. des möglichen Überschreitens der BBMG hilft dann die monatliche Zuordnung.

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tt81
Einsteiger
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Nachricht 5 von 5
218 Mal angesehen

Also ich mache mir nicht die Mühe und ordne die Überstunden den einzelnen Monaten zu. Die Abrechnung der Überstunden erfolgt aber auch in der Regel spätestens zum 31.03. des Folgejahres. 

 

Die Abrechnung als sonstiger Bezug wurde bislang bei der SV-Prüfung auch noch nicht beanstandet.

 

Bei monatsgenauer Zuordnung müsste streng genommen ja auch eine tagesgenau Ermittlung aus dem Arbeitszeitkonto erfolgen.

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letzte Antwort am 16.06.2022 21:38:37 von tt81
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