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Überstunden

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letzte Antwort am 05.01.2021 11:11:10 von Wolfgang_Stein
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Theo1
Einsteiger
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Hallo, 

Ich habe eine Frage: Wir müssen für eine Mitarbeiterin Überstunden/Resturlaub ausbezahlen.  Diese entstanden in der Zeit vor der 12 Monatigen Mutterschutz/Elternzeit . Sie hat zum Ende der Elternzeit nun gekündigt und will die Überstundenabgeltung im Vormonat des Kündigungsmonats ausbezahlt bekommen.  Welche Lohnart verwende ich für diesen Einmalbezug? Was muss hier beachtet werden? 

Vielen Dank!

 

TN
Fachmann
Offline Online
Nachricht 2 von 3
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Meinem Verständnis nach gehören Überstunden als laufender Bezug in den jeweiligen Monat, in dem sie angefallen sind, da sv-rechtlich eine Zuordnung zum Entstehungsmonat möglich ist.

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 3 von 3
1297 Mal angesehen

Hallo, 

 

Informationen zur Abrechnung und Auszahlung von Überstunden finden Sie im Dokument 5303331 . Wenn die Überstunden als Einmalbezug abgerechnet werden sollen, ist nach Punkt 4 vorzugehen. 

 

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 05.01.2021 11:11:10 von Wolfgang_Stein
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