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Übernahme aus Fremdsystem: Kirchensteuerkappung und Unterschied bei Versteuerung von Einmalbezügen

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letzte Antwort am 13.10.2021 17:19:20 von Verena_Heinlein
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ZN
Einsteiger
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Hallo Kollegen,

 

wir sind dabei einen Mandanten zu übernehmen der bisher über ein Fremdsystem abgerechnet wurde. Beim Parallellauf sind uns zwei wiederkehrende Szenarien aufgefallen:

 

1. Bei Mitarbeitern mit hohem Gehalt wurde eine unterschiedliche Kirchensteuer berechnet, da im Fremdsystem wohl die Kappung angewandt wurde. Steuerliches Bundesland ist Berlin, der Kappungssatz liegt bei 3%, eine Überprüfung mit einem Online-Rechner ergab das gleiche Ergebnis. Übersehe ich hier eine Einstellung oder kann man die Kappung in LODAS nicht steuern?

 

2. Bei etlichen Mitarbeitern mit Einmalbezügen beträgt der errechnete Steuersatz 1 Euro mehr als im Fremdsystem (nach entsprechender Anlage der bisherigen Werte unter Lohnkonto Ergebniswerte). Ist Ihnen evtl. ein solcher Sachverhalt bekannt und gibt es dafür eine logische Erklärung? Eine Überprüfung mit dem BMF Steurrechner hat unsere Berechnung bestätigt, es geht hier also darum, ob die andere Berechnung unter Umständen auch richtig sein könnte.

 

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


die Kappung der Kirchensteuer wird für die einzelnen Bundesländer im Rechenzentrum automatisch durchgeführt. Manuell ist in LODAS dazu keine Eingabe vorzunehmen.


Wir können den Sachverhalt gern genauer prüfen. Bitte wenden Sie sich dazu über einen anderen Servicekanal an uns.
Wenn die Steuerermittlung von LODAS über den BMF-Rechner bestätigt wurde, sind die Lohnkonto-Vorträge in LODAS und die Abrechnung vermutlich korrekt.


Zu Ihrer zweiten Frage, wie die Steuerermittlung im Fremdsystem erfolgt, nehmen Sie bitte mit dem Softwarehersteller dieses Systems Kontakt auf.

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
ZN
Einsteiger
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Hallo Frau Heinlein,

 

vielen Dank für Ihre Antwort. Wir haben nun eine Serviceanfrage gestellt - zu unserem Erstaunen wurde uns mitgeteilt, dass eine Kappung der Kirchensteuer von LODAS nicht durchgeführt wird. Können Sie bestätigen, dass dies der Fall ist und der Arbeitgeber / das Lohnbüro nicht verpflichtet ist, die Kappung zu beachten? Im konkretem Fall geht es um einen Kunden in Berlin, wo die Kappung "von Amts wegen" angewandt wird/werden sollte.

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DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
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Hallo, 


die Auskunft, die Sie auf Ihre Serviceanfrage erhalten haben, ist richtig. Ich möchte mich für die Verwirrung entschuldigen und meine Aussage an der Stelle korrigieren.


Die Kirchensteuer wird im Rechenzentrum richtig ermittelt, jedoch findet die Kappung im Lohnsteuer-Abzugsverfahren keine Anwendung. Aus diesem Grund erfolgt im Rechenzentrum keine Kappung der Kirchensteuer. 

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 13.10.2021 17:19:20 von Verena_Heinlein
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