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Übernahme Mandant mit Schätzverfahren von LODAS in LuG - Behandlung als Testmandat

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letzte Antwort am 07.02.2020 10:12:51 von Darlene_Pfahler
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freiherr
Einsteiger
Offline Online
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Hallo,

 

als noch neue Anwender haben wir jetzt ein Lohnmandat von einem anderen StB übernommen und den Datenübertrag vollzogen. Dabei sind wir jetzt auf ein letztlich leider "selbstgemachtes" Problem gestoßen, dass bei einer besseren Erläuterung im Verarbeitungsprotokoll und auch der Hilfe zu LuG hätte vermieden werden können.

 

Im Verarbeitungsprotokoll der Datenübernahme erhielten wir folgenden Fehler:

 

Fehler #LN07030
Dieser Mandant nimmt am Schätzverfahren teil. Deswegen wurde für den Monat 1/2020 mit der bisherigen Beraternummer mit dem Programm LODAS/RZ noch eine Schätzung erstellt. In Lohn und Gehalt müssen Sie ebenfalls eine Schätzung durchführen um die korrekte Behandlung von Differenzbeträgen sicherzustellen. Die dafür notwendigen Daten wurden unter Mandantendaten/Vortragswerte eingestellt. Ohne weitere Änderungen würden im DATEV Rechenzentrum beide Beitragsnachweise verarbeitet und an die Krankenkassen übermittelt. Dadurch kann es bei Bankeinzug der Krankenkassen dazu kommen, dass die Beiträge doppelt vom Konto Ihres Mandanten abgebucht werden. Um dies zu vermeiden finden Sie nähere Informationen in der Hilfe auf der Registerseite Index unter Erstbestückung/Schätzverfahren Sozialversicherung.

 

Also war für uns klar, dass die Neuschätzung in LuG unbedingt notwendig war. In der Hilfe fanden wir dazu dann weiter:

 

Schätzung erstellen

Vorgehen

  1. Wählen Sie Abrechnung | Beitragsnachweis-Schätzung.

    Im Dialogfenster Beitragsnachweis-Schätzung sehen Sie die unter SV-Beiträge Vormonat erfassten übernommen Daten.

  2. Klicken Sie auf die Schaltfläche Weitergeben.

    Das Dialogfenster Daten senden öffnet sich.

  3. Klicken Sie auf OK, um die Daten an das Rechenzentrum zu senden.

 

Hinweis:

Sollen die Schätzungen nicht erneut an die Sozialversicherungsträger übermittelt werden, können Sie den Mandanten vor dem senden unter Extras | Einstellungen in der Gruppe Verarbeitung im Rechenzentrum als Testmandant kennzeichnen. Deaktivieren Sie das Kontrollkästchen, nachdem Sie die Schätzungen ins Rechenzentrum gesendet haben.

 

Leider war es - zumindest uns - mit diesen Hilfestellungen nicht eindeutig erkennbar, dass zwar die Schätzungen durchgeführt, aber nicht erneut übermittelt werden sollen und daher vor der Schätzung in LuG AUF JEDEN FALL der Mandat als Testmandant hätte gekennzeichnet werden müssen! Die Darstellung der Texte im Konjunktiv war uns dazu leider wenig aussagekräftig/hilfreich. Getreu dem Verarbeitungsprotokoll haben wir damit also eine neue Schätzung in LuG angestoßen und - ohne den bewussten Haken - damit auch leider doppelt an die Sozialversicherungsträger übermittelt.

 

Jetzt haben wir den Salat und klären den Sachverhalt mit den Krankenkassen. Gott sei Dank war es nur ein kleiner Mandant mit wenigen Angestellten.

 

Ist aber mal wieder ein Thema, dass manuelle Nacharbeiten durchaus Fehlerpotential bergen. Unsererseits erscheint es daher wünschenswert,

 

  • entweder das Verarbeitungsprotokoll und die passende Hilfe zu diesem Thema zumindest so zu strukturieren, dass bereits beim Einstieg in das Thema unmissverständlich erkennbar wird, dass die erforderliche Durchführung einer "Schätzung ohne Weiterleitung" in LuG zur Vermeidung von Doppelmeldungen und -belastungen unbedingt als Testmandant durchgeführt werden muss,
  • oder dass diese vom Programm ja erkennbare und notwendige "Schätzung ohne Weiterleitung" in LuG von den DATEV-Programmen bereits im Wege der Verarbeitung der Datenübernahme automatisiert auf die richtige Art und Weise durchgeführt wird und der Nutzer im Verarbeitungsprotokoll entsprechend informiert wird.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Klaus Freiherr von Pallandt

Jugend ist etwas Wundervolles. Schade nur, dass man sie an Kinder vergeudet.
Sir Peter Ustinov
DATEV-Mitarbeiter
Darlene_Pfahler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
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612 Mal angesehen

Hallo Herr Freiherr von Pallandt,


vielen Dank für Ihre Rückmeldung zur Verbesserung der Hinweise bzw. Informationen zu diesem geschilderten Sachverhalt.


Gerne nehmen wir Ihre Anregung auf, den Hinweistext oder die Beschreibung in der Hilfe zu diesem Thema konkreter zu formulieren, damit keine Unmissverständlichkeiten entstehen.


Bitte entschuldigen Sie, dass hier nicht klar hervorgegangen ist, dass die Schätzung, die in Lohn und Gehalt gesendet wird als "Testmandant" zu übermitteln ist, wenn die erstmalige Schätzung bereits aus dem vorherigen Abrechnungssystem abgegeben wurde.


Viele Grüße aus Nürnberg


Darlene Pfahler
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Darlene Pfahler
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 07.02.2020 10:12:51 von Darlene_Pfahler
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