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Überlassung Firmen-Smartphone und anschl. priv. Übernahme zzgl. Zuzahlung für höherwertigeres Modell

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letzte Antwort am 15.11.2021 10:52:45 von Monique_Müller
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Guido_OW
Beginner
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Guten Tag zusammen,

 

 

Wir beschäftigen uns aktuell mit der Thematik der Überlassung von Smartphones an unsere Mitarbeiter, wo wir uns zukünftig etwas anders aufstellen wollen und ich hätte hier ein paar Fragen hinsichtlich der Steuer- und SV-rechtlichen Beurteilung.

 

Grundgedanke ist der, dem Mitarbeiter ein betriebliches Basis-Smartphone incl. Tarif kostenlos ohne Zuzahlung zur Verfügung zu stellen (Bsp. Annahme: 240,00€ Brutto) - meines Erachtens alles steuer- und sv-frei.

 

Dieses Smartphone wird ihm für 24 Monate überlassen, dann erhält er ein Neues und er kann das "alte" Smartphone privat übernehmen (um eine sorgfältige Behandlung sicherzustellen 😉 - als Anreiz!).

 

1. Frage: Wie verhält es sich hier mit dem Restwert des Smartphones, wenn wir ihm das Smartphone überlassen bzgl. der LST und SV-rechtlichen Behandlung des Restwertes nach den 24 Monaten? Und wie ist dies auf der Abrechnung darzustellen? - Pauschal versteuert mit 25%, korrekt? Wie erhalte ich einen realistischen Restwert?

 

 

Der Mitarbeiter kann sich auch ein höherwertiges Smartphone aussuchen, dann unter einer mtl. Zuzahlung (Annahme: Smartphone-Preis 480,00€ Brutto - mtl. Zuzahlung über die 24 Monate = 10,00€/Monat = da Differenz zum "Basis-Smartphone = 240,00€)

 

2. Frage: Ist diese mtl. Zuzahlung des AN per Brutto-Gehaltsumwandlung möglich (Steuer- und sv-frei)? Im Internet ist hierzu zwar einiges zu finden, aber nicht wirklich eindeutig formuliert. Oder ist der Einbehalt von 10,00€ ausschließlich per Netto-Einbehalt des AN möglich?

 

3. Frage: Wie verhält es sich hier generell bzgl. der Umsatzsteuer bei einer mtl. Überlassung und der Übernahme nach den 24 Monaten? (in den o.g. Fällen ist jeweils mit Brutto-Werten gerechnet - AG ist aber zum VSt.-Abzug berechtigt)

 

Vielen Dank für Eure Hilfe!

 

mfG

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
647 Mal angesehen

Hallo,


rechtlich kann ich/wir Ihnen hierzu leider nicht weiterhelfen.


Bitte klären Sie dies ggf. mit der Finanzbehörde ab.

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 15.11.2021 10:52:45 von Monique_Müller
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