Hallo zusammen!
Ein Mandant aus Deutschland hat einen Österreicher, der in Österreich neue Kunden vermitteln soll, eingestellt. Bis zum 31.01.2018 war der Arbeitnehmer (AN) in Österreich arbeitslos. Ab 01.02.2018 arbeitet er für das deutsche Unternehmen in Österreich. Der AN wohnt und arbeitet also in Österreich. Lt. Mandant kommt der AN nicht nach Deutschland. Es gibt in Österreich keine Zweigniederlassung und es soll auch keine eröffnet werden. Meiner Meinung nach sind die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in Deutschland nicht steuerpflichtig, da die Tätigkeit nicht in Deutschland ausgeübt wird (§ 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG i. V. m. § 1 Abs. 3 und 4 EStG).
Wie sieht es aber mit der Sozialversicherung aus?
Ich habe nur Fälle gefunden, in denen der AN in Deutschland gearbeitet hat und daher in Deutschland sozialversicherungspflichtig war.
Wer kann mir weiterhelfen?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.
Viele Grüße
Daniela Johannes
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Frau Johannes,
immer eine zuverlässige Quelle (schon der erste Treffer):
Liebe Grüße
Hallo Herr Schierhorn,
vielen Dank! Auf die Idee bin ich leider nicht gekommen! Ich habe wohl den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr gesehen.
Viele Grüße
Daniela Johannes