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Ärztin(Praxisinhaberin) zahlt angest. Ärztin einen Teil des Impfhonorares aus -Einmalbezug?-

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letzte Antwort am 18.02.2022 14:47:26 von Flow
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findus
Aufsteiger
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Hallo,

 

Die Praxisinhaberin erhält von der KVN die Impfhonorare. Einen Teil zahlt sie der angest. Ärztin aus. 3.000 Euro.

Aus meiner Sicht liegt ein Einmalbezug vor.

 

Wie würdet Ihr diese Zahlung werten? Bin für jede Anregung dankbar.

 

Ein schönes Wochenende Euch allen!

Flow
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 2
65 Mal angesehen

Sehe ich genauso, da es ja als Bonus bzw. Prämie oder Sonderzahlung zu deklarieren ist. 

 

Grüße

"Flow" bezeichnet das als beglückend erlebte Gefühl eines mentalen Zustandes völliger Vertiefung und restlosen Aufgehens in einer Tätigkeit, die wie von selbst vor sich geht – auf Deutsch in etwa Schaffens- bzw. Tätigkeitsrausch oder auch Funktionslust.
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letzte Antwort am 18.02.2022 14:47:26 von Flow
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