Guten Morgen,
ich habe folgendes Problem bei einer Arbeitnehmerin. In 2022 war diese Arbeitnehmerin bei dem Arbeitgeber mit Steuerklasse 1 an das Finanzamt gemeldet worden und nach Austritt wieder abgemeldet worden. In 12/2023 wurde Sie wieder bei dem gleichen Arbeitgeber bis zum 31.12.2023 beschäftigt, aber mit pauschaler Steuer abgerechnet. Die Arbeitnehmerin hatte gleichzeitig im Monat 12/2023 bei einem anderen Arbeitgeber mit Steuerklasse 4 gearbeitet. Das Finanzamt hat aber die Steuerklasse 6 bei dem anderen Arbeitgeber gemeldet. Hat das jemand auch schon mal gehabt und muss ich da künftig bei diesem Fall der Pauschalierung etwas beachten?
Für eine Information wäre ich sehr dankbar.
Gruß
BeateH.
@BeateH schrieb:
Guten Morgen,
....In 12/2023 wurde Sie wieder bei dem gleichen Arbeitgeber bis zum 31.12.2023 beschäftigt, aber mit pauschaler Steuer abgerechnet. ..........................
Prüfen Sie bitte, ob die notwendige ELStAM-Abmeldung/-Löschung für die alte Hauptbeschäftigung (weil ja nun 2% P.-Steuer) bei diesem Eintritt ins RZ gesendet wurde.
Ansonsten haben Sie leider ein Problem, weil sie die Hauptbeschäftigung aktuell noch beim Minijobber haben, und sollten sich mit einem SK an die DATEV wenden.
Zusätzlich evtl. dem aktuellen Hauptarbeitgeber irgendwie verständlich machen, dass er weiterhin/ohne Unterbrechung mit St.-Kl. 4 abrechnen darf/kann.