Sehr geehrte Damen und Herren, meines Wissens gab es eine rückwirkende Änderung bei der Höhe des Kinderfreibetrages. Gibt es schon Informationen, wie das in Lodas gehandhabt wird? Ich habe da bisher nichts gefunden. Gibt es etwas zu beachten bei der Januar Abrechnung 2023. Wird da irgendetwas automatisch angestoßen, um das zu berücksichtigen ?
Ich wünsche noch einen schönen Abend.
Mit freundlichen Grüßen
Moin,
in den aktuellen Infos zu den gesetzlichen Änderungen (Gesetzliche Änderungen im Bereich Personalwirtschaft - DATEV Hilfe-Center) steht hierzu etwas im Abschnitt 2.6.5 oder im Dokument Aktuelle Version von LODAS compact / classic / comfort - DATEV Hilfe-Center im Abschnitt 1.1.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Vielen Dank erstmal.
Das bedeutet, ich rechne den Januar 2023 ab, ohne das es hierzu etwas gibt und reagiere wenn weitere Information über den Ablauf von der Datev kommen, richtig?
Hallo,
ja, genau. Sie können den Januar 2023 abrechnen.
Unsere Dokumente werden entsprechend angepasst, wenn der aktualisierte PAP vorliegt.
Dankeschön. Ich hatte gehofft da kommt noch etwas vor dem 22.01.23. Noch einem angenehmen Abend.
@Steffi69 schrieb:Ich hatte gehofft da kommt noch etwas vor dem 22.01.23.
Da können wir nur hoffen, dass das Bundesfinanzministerium möglichst bald den neuen PAP veröffentlicht.