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Änderung Kinderfreibetrag rückwirkend zum 01.01.2022

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letzte Antwort am 10.01.2023 21:38:15 von Uwe_Lutz
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Steffi69
Einsteiger
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Sehr geehrte Damen und Herren, meines Wissens gab es eine rückwirkende Änderung bei der Höhe des Kinderfreibetrages. Gibt es schon Informationen, wie das in Lodas gehandhabt wird? Ich habe da bisher nichts gefunden. Gibt es etwas zu beachten bei der Januar Abrechnung 2023. Wird da irgendetwas automatisch angestoßen, um das zu berücksichtigen ?

 

Ich wünsche noch einen schönen Abend.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 2 von 6
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Moin,

 

in den aktuellen Infos zu den gesetzlichen Änderungen (Gesetzliche Änderungen im Bereich Personalwirtschaft - DATEV Hilfe-Center) steht hierzu etwas im Abschnitt 2.6.5 oder im Dokument Aktuelle Version von LODAS compact / classic / comfort - DATEV Hilfe-Center im Abschnitt 1.1.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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Steffi69
Einsteiger
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Nachricht 3 von 6
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Vielen Dank erstmal. 

 

Das bedeutet, ich rechne den Januar 2023 ab, ohne das es hierzu etwas gibt und reagiere wenn weitere Information über den Ablauf von der Datev kommen, richtig?

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


ja, genau. Sie können den Januar 2023 abrechnen.


Unsere Dokumente werden entsprechend angepasst, wenn der aktualisierte PAP vorliegt.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Steffi69
Einsteiger
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Nachricht 5 von 6
176 Mal angesehen

Dankeschön. Ich hatte gehofft da kommt noch etwas vor dem 22.01.23. Noch einem angenehmen Abend.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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@Steffi69  schrieb:

Ich hatte gehofft da kommt noch etwas vor dem 22.01.23. 


Da können wir nur hoffen, dass das Bundesfinanzministerium möglichst bald den neuen PAP veröffentlicht.

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letzte Antwort am 10.01.2023 21:38:15 von Uwe_Lutz
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