Hallo und guten Morgen,
in der Vergangenheit haben uns die Rentner mit bAV immer verlassen und die Rente wurde von der
externen Institution (Pensiosnkasse, Direktversicherung...) ausbezahlt, also nicht über den Lohnzettel.
Jetzt gibt es Fälle in denen die MA in Rente weiterarbeiten (manchmal mit etwas reduzierter Az.).
In den Unterlagen der externen Institution steht, dass es über den Arbeitgeber laufen muss wenn weiterhin
Gehalt bezogen wird.
Kann mir jemand einen Tip oder Hinweise geben wie ich an dieses Thema herangehe?
Wird eine weitere PNR benötigt, läuft es über die bestehende usw.
Vielen Dank im Voraus.
Nico
Hi,
laufende Leistungen aus betrieblicher Altersvorsorge sind meines Wissens nach steuer- und KV/PV-pflichtig (bis auf DV-Alterverträge) es sei denn bestimmte Freibeträge werden in KV und PV unterschritten. Dennoch erstellen wir für Versorgungsbezieher eine LSt-Erklärung, auch wenn keine Steuer oder SV abgezogen wird.
Ich hatte auch davon gehört, dass die Versicherer die Zahlung von Leistungen aus bAV übernehmen, habe aber die letzten Jahre nur erlebt, dass die Versicherungsnehmer (Unternehmen) die Zahlungen abrechnen und auszahlen.
Ansonsten bietet das Dokument hier einen guten Einstieg: Lexinform 5303396
Danke.
Sorry, ich merke gerade ich bin im falschen Reiter (EPP) 🙄