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EPP/Energiepauschale

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letzte Antwort am 11.08.2022 12:46:12 von Aski
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Silja
Beginner
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Hallo,

 

wir sieht das aus wenn ich ein 450,00€ Job als Hauptbeschäftigung habe und gleichzeitig Rente beziehe.

Hat man dann auch Anspruch auf die Energiepauschale?

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TN
Fachmann
Offline Online
Nachricht 2 von 3
418 Mal angesehen

Wenn die Bestätigung des ersten Dienstverhältnisses vorliegt oder der Minijob mit Klasse 1 bis 5 abgerechnet wird, ja.

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Aski
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 3
376 Mal angesehen

Laut Bundesministerium der Finanzen:

 

"Arbeitnehmer erhalten die EPP vom inländischen Arbeitgeber ausgezahlt, wenn

- sie unbeschränkt steuerpflichtig sind UND am 1. September 2022

- in einem gegenwärtigen ersten Dienstverhältnis stehen UND

- in einer der Steuerklassen I bis V eingereiht sind ODER

- im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung nach §40a Abs. 2 EStG pauschal besteuerten Arbeitslohn beziehen 

   (Minijobber) UND

- dem Arbeitgeber schriftlich bestätigen, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt..."

 

Und Minijob-Zentrale:

"Die Energiepreispauschale wird nicht bei der Einkommensanrechnung von Sozialleistungen berücksichtigt. Auch Rentner oder Arbeitslosengeldbezieher mit einem Minijob erhalten die Energiepreispauschale, ohne dass diese auf die Rente oder das Arbeitslosengeld angerechnet wird."

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letzte Antwort am 11.08.2022 12:46:12 von Aski
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