Eine Bahncard, die AN vom AG erhalten hat, ist nach Schätzung der voraussichtlichen Fahrten, lohnsteuerfrei bisher auch für Privatfahrten nutzbar.
Wenn durch die Corona-Situation (ohne selbst erkrankt zu sein, also durch Homeoffice, weniger Meetings) die angenommene Anzahl der betrieblichen Fahrten bzw. Fahrpreishöhe nicht erreicht werden kann, ist dies als "unvorhersehbare Störung" wie z.B. bei Krankheit anzusehen?
Mit der Folge, daß die Nichterreichung der Kostendeckung lohnsteuerunschädlich wäre. Ergänzend noch: Wenn diese Einschätzung zutreffend ist, gilt dies auch, wenn die Bahncard erst während der Corona-Pandemie angeschafft wurde?
Gibt es schon Richtlinien oder Verordnungen hierzu?
Hallo,
rechtlich können wir an dieser Stelle nicht weiterhelfen. Bitte wenden Sie sich zur Klärung des Sachverhalts an Ihr zuständiges Finanzamt.