Im Bescheidabgleich (ESt) werden doppelte Werte gegenüber den erklärten Daten ausgewiesen. Handelt es sich hierbei um einen Fehler der Finanzverwaltung oder wurden die Daten doppelt an DATEV übermittelt und dann doppelt in den Bescheidabgleich eingestellt?
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In Bayern kamen nachgelieferte Bescheid mit Bescheiddatum 06.03. (dopplete Werte). Das war ein Fehler der Verwaltung. Diese Bescheidwerte soll man laut DATEV löschen.