Folgendes Problem hat sich ergeben:
Ein Mandant hat sich im Transparenzregister registriert und dabei seinen zweiten Vornamen vergessen. Ein Jahr später gab es dann bei einer Kontoeröffnung ein Problem bei der Bank, weil die Bank den Auszug so nicht akzeptieren wollte.
Der zweite Vorname wurde ergänzt und das ganze hat wieder funktioniert.
Nun meine Frage: wo tragen wir die Zweitnamen unserer Mandanten vernünftigerweise in den Stammdaten ein?
Ohne das sie jedes mal im Briefkopf erscheinen, aber künftig auch in Bilanzen und Co. mit abgedruckt werden.
Besonders wenn ich zukunftsorientiert an KI-Prüfmechanismen denke, sehe ich das gleiche Problem wie oben beschrieben beim Transparenzregister in unseren Stammdaten.
Sollte der zweite Vorname richtigerweise bei Vorname mit reingeschrieben werden, oder bei "PErsönliche Daten" bei "Vollständige Vornamen"
Sollte der zweite Vorname richtigerweise bei Vorname mit reingeschrieben werden, oder bei "PErsönliche Daten" bei "Vollständige Vornamen"
-> Wenn wir das erfassen, dann dort, meistens erfassen wir aber nur den Rufnamen bei Vorname
"dort" ? Wo dann genau?
Und wird der zweite Vorname dann in der Bilanz mit abgedruckt?
Das wäre mir sehr wichtig