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Zeiterfassung: Buchungsberechtigung bei Aufträgen beschränken

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letzte Antwort am 29.11.2022 07:52:59 von FlorianMeiers
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Steuerberater_DO
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 2
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Hallo,

 

trotz ständigem Betens sind meine Mitarbeiter nicht in der Lage, die einfache Aussage zu verstehen: Mehr als 30 Minuten pro Tag auf dem internen Auftrag Kanzleiverwaltung sind nicht erlaubt.

 

Da sammeln sich dutzende Stunden ('Aber ich habe ja recherchiert, das kann ich ja nicht auf einen Mandanten buchen.').

 

Da ich es jetzt leid bin, ist es Zeit für radikale Maßnahmen. Mitarbeiter bekommen einfach keinen internen Auftrag mehr, auf denen sie Zeiten erfassen können.

 

Kann ich bei eo comfort in den Aufträgen beschränken, wer auf Aufträge buchen darf?

 

In dem Zusammenhang möchte ich auch gleich das Kontrollzentrum mit einschränken: Bisher läuft das Kontrollzentrum mit Einloggen hoch und die Stunden laufen auf einen Default-Auftrag. Wenn man dann mal daran denkt, wird vom Default-Auftrag auf einen anderen Auftrag umgestellt.

 

Allerdings wird oft genug am Tagesanfang nicht daran gedacht, umzustellen oder im Laufe des Tages nicht von Auftrag A auf B umgestellt.

 

Die Zeiten laufen also auf und am Ende des Tages wird "blind" die Zeit übertragen.

 

Meine radikale Lösung: Kontrollzentrum abschalten. Gibt es eine mildere Variante, bei der die MA die Zeiten zwar erfassen können, der Übertrag der Zeiten jedoch unterbunden wird?

DATEV-Mitarbeiter
FlorianMeiers
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
360 Mal angesehen

Hallo Steuerberater_DO,

 

Sie können bestimmte Auftragsarten über Rechteverwaltung unter „Globalrechte | Zentrale Stammdaten | Auftragsart“ sperren, z. B. die Auftragsart „Kanzleiverwaltung“.

 

Man könnte auch generell überlegen, das Kontrollzentrum nicht mehr zu nutzen und die Aufwände direkt über die Aufträge zu erfassen. Dazu können verschiedene Filter zur Bearbeitung der Aufträge für die Mitarbeiter angelegt werden:

 

Mit Filtern arbeiten

 

Wenn Sie Unterstützung oder nähere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an den Programmservice Eigenorganisation comfort unter www.datev.de/service-eo.

Freundliche Grüße - Florian Meiers
DATEV eG
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letzte Antwort am 29.11.2022 07:52:59 von FlorianMeiers
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